Scheuba: Urteil "ein Problem für die Meinungsfreiheit"
Der Kabarettist Florian Scheuba ist im zweiten Rechtsgang eines von Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer angestrengten Verfahrens wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Er hatte im Zusammenhang mit den Ermittlungen um das Ibiza-Video in einer "Standard"-Kolumne Holzer Untätigkeit vorgeworfen.
Scheuba muss nun 7.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt, zahlen. Im PULS 24-Interview kommentiert er das Urteil, das nicht rechtskräftig ist.
Urteil ein Problem "für die Meinungsfreiheit"
Scheuba glaubt nicht, dass das Urteil "halten wird", wie er im Interview mit PULS 24-Moderator Werner Sejka erklärt. "Wir gehen auf jeden Fall in Berufung".
Denn würde das Urteil "halten", wäre dies "ein Problem "für die Meinungsfreiheit in Österreich", so der Kabarettist. Warum? "Weil es dann zu einem Problem wird, wenn ich zum Beispiel als Oppositionspolitiker über einen Minister künftig sage, das war jetzt Arbeitsverweigerung und Untätigkeit - dann könnte ich geklagt werden", so Scheuba.
Kritik an öffentlichen Personen "massiv erschwert"
Genauso könne dann ein Sportreporter geklagt werden, wenn er zum Beispiel über einen Fußballer sagt: "Die heutige Leistung war Arbeitsverweigerung und Untätigkeit".
Das gelte auch für einen hohen öffentlichen Beamten wie Andreas Holzer. Würde das Urteil halten, würde das laut Scheuba die Kritik an Personen des öffentlichen Lebens "massiv erschweren".
"Untätigkeit und Arbeitsverweigerung"
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen um das Ibiza-Video hatte Scheuba in einer "Standard"-Kolumne Holzer, ehemaliger Leiter der "Soko Tape", Untätigkeit vorgeworfen.
Der Kabarettist hatte im September 2021 im "Standard" behauptet, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, was Scheuba als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnete.
"Widersprüchlich hinten und vorne"
Warum er nun schuldig gesprochen wurde, kann sich Scheuba nicht erklären.
Der Erstrichter habe das "Tatsachensubstrat meiner Kritik anerkannt". Es sei auch ein Belastungszeuge vor Gericht gewesen, der erklärt habe, was genau er Holzer vorgelegt habe. "Vieles davon fehlt im Aktenvermerk", sei aber von Holzer im parlamentarischen U-Ausschuss "unter Wahrheitspflicht zugegeben" worden. "Es ist widersprüchlich hinten und vorne", kritisiert der Kabarettist.
Holzer habe zweimal versucht, den Belastungszeugen telefonisch zu erreichen, dieser habe niemals zurückgerufen - "und das wars dann". "Für mich ist das nicht das, was ich mir unter Ermittlungstätigkeit vorstelle", so Scheuba.
"Zugespitzte Kritik, die zulässig ist"
Bei dem Artikel, den Scheuba damals geschrieben hat, habe es sich um Satire gehandelt. Die Begriffe "Arbeitsverweigerung und Untätigkeit" seien "zugespitzt, aber nicht wörtlich zu verstehen".
Scheuba geht nun in Berufung. Er ist optimistisch, dass das Urteil des ersten Prozesses nun bestätigt wird und er freigesprochen wird.
"Ich kanns mir anders ehrlich gesagt nicht vorstellen", so Scheuba. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine nächste Instanz diese bizarre Interpretation, die das OLG damals gemacht hat, bestätigt".
Vielmehr gehe er davon aus, dass das für richtig erachtet wird, "was schon der Erstrichter erkannt hat": "Das es eine zugespitzte Kritik ist, die absolut zulässig ist, und die auf einem Tatsachensubstrat beruht".
Zusammenfassung
- Kabarettist Florian Scheuba wurde in zweiter Instanz wegen übler Nachrede schuldig gesprochen.
- Nun geht er in Berufung.
- Im PULS 24-Interview meint er, dass er nicht davon ausgeht, dass das Urteil "halten wird".
- Sollte dies nämlich so sein, wäre das ein "Problem für die Meinungsfreiheit" in Österreich und würde die Kritik an Personen des öffentlichen Lebens "massiv erschweren".