Justizministerium prüft Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre
Wie Zadic laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss ausführte, dürfen Ehen in Österreich schon derzeit grundsätzlich erst mit Volljährigkeit geschlossen werden. Allerdings kann das Gericht auch schon 16-jährige Personen unter bestimmten Voraussetzungen für ehemündig erklären. Diese Bestimmung will man sich der Justizministerin zufolge nun anschauen, zumal sie für eingetragene Partnerschaften nicht gilt. Bei im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen gebe es Einzelprüfungen.
Weitere Themen bei der Aussprache mit der Ministerin war die lange Dauer mancher Gerichtsverfahren, die Verhängung von U-Haft bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen oder die Initiative der Regierung gegen Hass im Netz. Im Zuge der Budgetverhandlungen will sich Zadic unter anderem für eine Anhebung der Honorare für Gerichtsdolmetscher und für Gutachter einsetzen. Die seit langem anstehende Reform des Maßnahmenvollzugs wird in zwei Teile gesplittet, bis zum Jahresende soll zunächst einmal eine Novelle zum Unterbringungsgesetz vorliegen.
Zusammenfassung
- Auch ein Heiratsverbot von Cousins bzw. Cousinen wird in Erwägung gezogen, erklärte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats.
- Wie Zadic laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss ausführte, dürfen Ehen in Österreich schon derzeit grundsätzlich erst mit Volljährigkeit geschlossen werden.
- Bei im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen gebe es Einzelprüfungen.