U-Ausschuss: Weisungsrat mit Bedenken gegen Fuchs-Strafantrag

Der Weisungsrat im Justizministerium hatte Bedenken gegen den von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebrachten Strafantrag gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs.

Dies habe sowohl den Vorwurf des Geheimnisverrats als auch jenen der falschen Zeugenaussage betroffen, so Rats-Mitglied Susanne Reindl-Krauskopf am Mittwoch im ÖVP-Untersuchungsausschuss. Die Bedenken des Rats seien überprüft worden, inhaltlich habe sich im Strafantrag aber wenig geändert.

Beim Aspekt des Geheimnisverrats sei etwa nicht klar herausgearbeitet gewesen, ob der damalige Sektionschef Christian Pilnacek nicht doch kraft seiner Funktion Einsicht in die von Fuchs an ihn übermittelten Dokumente hätte haben dürfen. Selbst wenn nicht, müsste Fuchs aber auch der Vorsatz nachgewiesen werden, gewusst zu haben, dass Pilnacek dafür nicht mehr zuständig ist, schilderte die Strafrechts-Professorin. Das sei im ursprünglichen Strafantrag nicht präzise genug dargelegt gewesen. Der Rat ist ein Beratungsgremium des jeweiligen Justizministers bzw. der jeweiligen Justizministerin in sogenannten "clamorosen" (mit öffentlichem Interesse verbundenen) Fällen.

Die Bedenken des Rats seien bei der Staatsanwaltschaft insofern angekommen, dass eine Überprüfung durchgeführt worden sei, meinte Reindl-Krauskopf. Man habe einzelnen Punkten entsprochen, den Strafantrag konkretisiert und eingeschränkt. Teils habe die Staatsanwaltschaft aber die Dinge anders gesehen als der Rat - das sei auch durchaus möglich: Immerhin habe der Rat nicht den gesamten Akt. Seinen Bedenken könne ja durchaus auch dahingehend Rechnung getragen worden sein, dass man sich noch einmal das gesamte Beweismaterial angesehen habe und zum Schluss gekommen sei, dass dieses für eine Verurteilung ausreichend sei.

Thematisiert wurde auch der Umstand, dass der überarbeitete Strafantrag nach einer Weisung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nicht erneut dem Weisungsrat vorgelegt wurde. Dies sei im Regelfall auch nicht üblich, meinte Reindl-Krauskopf. Mit seiner Äußerung habe der Rat ja bereits seine Bedenken klargemacht. Eine neuerliche Vorlage sei gesetzlich nicht zwingend. Weiteren Beratungsbedarf gebe es eigentlich nur bei technischen Umsetzungsschwierigkeiten oder neuen Sachverhaltsgrundlagen - das sei aber sehr selten. Ob solche im Fall Fuchs vorgelegen haben, könne sie schwer einschätzen.

Anschließend werden noch Zadics Kabinettschefin Sarah Böhler sowie die Justiz-Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher befragt. Letztere hatte nach heftiger Kritik aus der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihren Rückzug von ihrem Posten per 30. Juni angekündigt. Aichers Kritik richtete sich etwa gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der ÖVP-Inseratenaffäre.

Zudem warf Aicher Justizministerin Alma Zadic (Grüne) vor, sie würde versuchen, ihre Weisungsungebundenheit zu umgehen, indem Zadic ihr klar gemacht habe, sie solle "keine WKStA-Angelegenheiten mehr machen".

ribbon Zusammenfassung
  • Am Mittwoch geht die U-Ausschusswoche mit gleich drei Auskunftspersonen zum Justiz-Thema weiter.
  • "Das ist gestern bestätigt worden und erwarten wir uns auch heute."
  • Von besonderem Interesse ist für Hanger die zweite Auskunftsperson, Kabinettschefin Böhler.
  • Zum anderen vermutet er Informationsflüsse von der Kabinettschefin zum "Zack Zack"-Herausgeber und Ex-Abgeordneten Peter Pilz, denn dereinst sei sie dessen parlamentarische Mitarbeiterin gewesen.