Rauch stellt klar: Masken kein Verstoß gegen Vermummungsverbot
Theoretisch hätte es seit dem weitgehenden Ende der Corona-Maßnahmen seit Anfang März bis zu 150 Euro gekostet, wenn man mit Maske in die Öffentlichkeit gegangen wäre. Schuld ist ein Gesetz aus der Feder von Sebastian Kurz (ÖVP) aus dem Jahr 2017, das das Verhüllen oder Verbergen des Gesichts in der Öffentlichkeit verbietet.
Skurriles "Burka-Verbot"
Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz, besser als "Burka-Verbot" bekannt, sollte eigentlich verhindern, dass muslimische Frauen sich verschleiern. Vor allem zu Beginn kam es zu äußerst kuriosen Fällen - so wurde etwa ein Maskottchen vor einem Geschäft angezeigt. Auch Lesco, das Maskottchen des österreichischen Parlaments, sorgte für einen Polizeieinsatz.
Im Gesetz gelten eigentlich "gesundheitliche Gründe" als Ausnahme - die Polizei verlangte dafür jedoch ein ärztliches Attest. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Maskenpflicht wurde das Verhüllungsverbot, eben aus gesundheitlichen Gründen, außer Kraft gesetzt. Seit März ist es wieder in Kraft.
https://twitter.com/johannes_rauch/status/1634113289943756801
Die Polizei und das Innenministerium kündigten nach dem Ende der Corona-Maßnahmen an, "verhältnismäßig" vorzugehen und eine entsprechende Klarstellung verfassen zu wollen. Nun schaltete sich auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) ein. "Maskentragen stellt KEINEN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar!", schreibt er auf Twitter. "Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere", heißt es weiter. Eine Klarstellung werde gerade vom Innenministerium ausgearbeitet.
Zusammenfassung
- Nun bestätigt es auch der Gesundheitsminister: Das Tragen von Masken verstößt nicht gegen das Vermummungsverbot.
- Das Innenministerium werde eine "Klarstellung" verfassen.