Warum Maske tragen eigentlich verboten ist
Bis Ende Februar war es noch strafbar, in den Wiener Öffis ohne Maske unterwegs zu sein. Nach dem Ende der Maskenpflicht ist es rechtlich gesehen eigentlich verboten, mit Maske in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein.
Darauf macht die Wochenzeitung "Falter" am Mittwoch aufmerksam. Grund dafür ist ein Gesetz, das der damalige Integrationsminister Sebastian Kurz 2017 umgesetzt hat - das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG). Darin ist geregelt, dass es bis zu 150 Euro kostet, wenn man sein Gesicht "verhüllt oder verbirgt".
Skurrile Strafen wegen Burka-Verbot
Das sogenannte "Burka-Verbot" sollte eigentlich verhindern, dass muslimische Frauen sich verschleiern. Es kam zu Beginn zu äußerst kuriosen Fällen - so wurde etwa ein Maskottchen vor einem Geschäft angezeigt. Auch Lesco, das Maskottchen des österreichischen Parlaments, sorgte für einen Polizeieinsatz.
Im Gesetz gelten "gesundheitliche Gründe" als Ausnahme - die Polizei verlangte dafür jedoch ein ärztliches Attest. Durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Maskenpflicht wurde das Verhüllungsverbot, eben aus gesundheitlichen Gründen, außer Kraft gesetzt.
Polizei will "verhältnismäßig einschreiten"
Wie das Gesetz jetzt ausgelegt wird? Laut einem Bericht des "Kuriers" sagte das Innenministerium dazu: "Bei der Anwendung des AGesVG wird die Polizei, vor allem in den nächsten Monaten, verhältnismäßig einschreiten."
Man sei außerdem mit dem Gesundheitsministerium im Austausch, welche Empfehlungen in Zukunft zum Tragen von Masken ausgegeben werden - daran werde sich die Polizei dann halten.
Zusammenfassung
- Bis Ende Februar war es noch strafbar, in den Wiener Öffis ohne Maske unterwegs zu sein. Nach dem Ende der Maskenpflicht ist es rechtlich gesehen eigentlich verboten, mit Maske in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein.
- Grund dafür ist das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG). Darin ist geregelt, dass es bis zu 150 Euro kostet, wenn man sein Gesicht "verhüllt oder verbirgt".
- Die Polizei wolle in Zukunft "verhältnismäßig einschreiten".