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Impfpflicht-Befreiung: Ärztekammer befürchtet Ansturm auf Spitäler

Für die Ausstellung von Impfbefreiungen kommen neben Amts- und Epidemieärzten grundsätzlich alle Ambulanzen inländischer Krankenanstalten in Frage. Allerdings können sie Befreiungen nur für Personen ausstellen, die dort auch in Behandlung sind. Die Ärztekammer befürchtet daher nun einen Ansturm auf die Spitalsambulanzen.

Vizepräsident Harald Mayer hält die Impfpflicht-Verordnung für "so schlecht formuliert, dass jeder, der das so lesen will, lesen wird, dass jede Spitalsambulanz solche Impfbefreiungen ausstellen kann". Die Krebshilfe wiederum kritisierte, dass Krebspatienten von der Impfpflicht ausgenommen sind.

"Haben dafür keine Kapazitäten"

"Wenn Spezialambulanzen ihre immunsupprimierten Patienten nach Organtransplantationen oder ihre Karzinompatienten während oder kurz nach einer Chemotherapie behandeln, dann werden sie diesen Patientinnen und Patienten selbstverständlich auch ein Impfbefreiungszertifikat ausstellen", stellte Mayer im "Ö1-Morgenjornal" am Dienstag klar. Der Kurienobmann der angestellten Ärzte befürchtet aber, dass viele Menschen versuchen werden, ein Befreiungs-Attest zu bekommen, weil sie nicht geimpft werden wollen. "Dafür sind wir nicht da und dafür haben wir keine Kapazitäten."

Das Gesundheitsministerium erklärte dazu laut Ö1, nur die in der Verordnung konkret aufgelisteten Ambulanzen seien dazu berechtigt, Impfbefreiungen auszustellen und das auch nur für die dortigen Patientinnen und Patienten. Laut den in einer Anlage zur Verordnung aufgelisteten Einrichtungen kommen alle Ambulanzen inländischer Krankenanstalten in Frage, "insbesondere" aber solche für Immunsupprimierte, Dermatologie (etwas bei Autoimmunerkrankungen oder Allergien), Innere Medizin (z.B. Onkologie, Pneumologie), Geriatrie, Neurologie (z.B. Multiple Sklerose) und Transplantationsmedizin.

Ambulanzenliste weit gefasst

In der Verordnung werden nicht nur die Ausnahmegründe für die Impfpflicht aufgezählt, sondern auch jene Stellen genannt, die das Vorliegen dieser Gründe bestätigen dürfen. Das sind einerseits die jeweils örtlich zuständigen Amts- und Epidemieärzte und andererseits "fachlich geeignete Ambulanzen für die dort in Behandlung befindlichen Patienten".

Näher definiert werden diese fachlich geeigneten Ambulanzen dann in einer eigenen Anlage: Diese ist weit gefasst und zählt die möglichen Einrichtungen nicht vollständig auf - vielmehr kommen alle Ambulanzen inländischer Krankenanstalten in Frage, "insbesondere" aber solche für Immunsupprimierte, Dermatologie (etwas bei Autoimmunerkrankungen oder Allergien), Innere Medizin (z.B. Onkologie, Pneumologie), Geriatrie, Neurologie (z.B. Multiple Sklerose) und Transplantationsmedizin.

Ebenfalls in der Verordnung enthalten ist in einer weiteren Anlage ein einseitiges Formblatt, anhand dessen das Vorliegen des Ausnahmegrunds bestätigt wird. Dieses kann dann bei einer etwaigen Kontrolle vorgezeigt werden.

Schon im Dezember forderte Rechtsanwalt Florian Horn, dass nur bestimmte Ärzte eine Ausnahmeregelung ausstellen sollen.

Krebshilfe kritisiert Ausnahmeregelung

Die Krebshilfe und führende Onkologen kritisieren indessen heftig, dass Krebspatienten von der Impfpflicht ausgenommen sind. Damit seien nun genau jene Menschen ausgenommen, "die einen klaren Vorteil von der Impfung haben", zeigte sich Wolfgang Hilbe, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie (OeGHO) in einer Aussendung verärgert. "Die Vorteile einer Corona-Impfung für Menschen mit Krebserkrankungen überwiegen das Risiko einer eventuell nicht ausreichenden Immunantwort bei immunsupprimierten Patientinnen deutlich," ergänzte der renommierte Krebs-Experte Christoph Zielinski. Und Krebshilfe-Präsident Paul Sevelda berichtete: "Seit der Bekanntgabe laufen die Telefone in unseren Krebshilfe-Beratungsstellen heiß." Die drei Experten stellten klar, das weiterhin ihre gemeinsame Empfehlung gelte, wonach sich Krebs-Patienten zu ihrem eigenen Schutz gegen Corona impfen lassen sollten. Sie appellieren an die gesundheitspolitisch Verantwortlichen, "diese Verunsicherung auszuräumen".

Die Gesellschaft für Nephrologie (Nieren- und Bluthochdruckerkrankungen) wiederum sprach eine klare Empfehlung für eine dritte bzw. vierte Corona-Teilimpfung bei Nierentransplantierten aus. Die Impfung schütze organtransplantierte und immunsupprimierte Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung.

Der Fachverband der Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer warnte unterdessen vor einem Engpass in der 24-Stunden-Betreuung, weil der russische Sputnik-Impfstoff nicht anerkannt wird. Der Großteil der Betreuerinnen kommt aus Ländern, die auf Sputnik gesetzt haben, die Branchenvertretung schätzt laut "Salzburger Nachrichten" (Dienstag-Ausgabe), dass etwa 30 bis 40 Prozent der Pflegekräfte aus Rumänien mit diesem Vakzin geimpft sind. Wer zwei Mal mit Sputnik geimpft ist, benötigt zwei weitere in Österreich zugelassene Impfungen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Ärztekammer befürchtet einen Ansturm auf die Spitalsambulanzen für Befreiungen von der Impfpflicht.
  • Vizepräsident Harald Mayer hält die Impfpflicht-Verordnung für "so schlecht formuliert, dass jeder, der das so lesen will, lesen wird, dass jede Spitalsambulanz solche Impfbefreiungen ausstellen kann".
  • Für die Ausstellung von Impfbefreiungen kommen neben Amts- und Epidemieärzten grundsätzlich alle Ambulanzen inländischer Krankenanstalten in Frage.
  • Allerdings können sie Befreiungen nur für Personen ausstellen, die dort auch in Behandlung sind.
  • In der Verordnung werden nicht nur die Ausnahmegründe für die Impfpflicht aufgezählt, sondern auch jene Stellen genannt, die das Vorliegen dieser Gründe bestätigen dürfen.