Imfpflicht: Länder richtet Online-Tool für Befreiungen ein
Ab dem 14. Februar können Unterlagen auf den Homepages der Länder digital eingereicht werden. Dass jedes Bundesland selbst eine Einmeldeplattform anbietet, sei darauf zurückzuführen, dass eine bundesweit einheitliche fehle, wie die Tiroler Gesundheitslandesrätin Annette Leja und ihre Amtskollegin aus Oberösterreich, LHStv. Christine Haberlander (beide ÖVP), in Aussendungen betonten.
Kein persönliches Erscheinen nötig
Die eingereichten Unterlagen sollen dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft werden. Die digitale Lösung soll für eine zeitnahe Abwicklung sorgen. Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es etwa seitens des Landes Tirol.
Wer chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder schwanger ist, kann Befreiungsgründe geltend machen. Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes, wie etwa der Geburt eines Kindes oder der Genesung von einer Erkrankung.
Impfpasseintrag wohl erst im April
Die Impfbefreiungen werden - wie im Gesetz vorgesehen - von Epidemieärzten und in gewissen Ausnahmefällen von Krankenanstalten ausgestellt. Vorerst erfolge eine schriftliche Bestätigung, die bei entsprechenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, führte das Land Tirol aus. Da eine vom Bund zu schaffende Schnittstelle zur elektronischen Gesundheitsakte bisher fehle, sei eine Eintragung der Befreiung in den e-Impfpass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ende April möglich.
"Diese Plattform war deshalb dringend notwendig, um ein einheitliches Prozedere zu gewährleisten, zumal wir uns als Bundesland auch zur Mitwirkung am Vollzug der Impfpflicht des Bundes bereit erklärt haben. So muss beispielsweise die Möglichkeit von Doppelanträgen in mehreren Bundesländern unterbunden werden", erklärte die oö. Gesundheitsreferentin Haberlander. In Oberösterreich stellt zudem Linz für Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt ein eigenes System zur Verfügung.
Anlaufstelle für Fragen
Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Auf den Websites der Länder, der Stadt Linz und unter www.sozialministerium.at/impfpflicht stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung.
Zusammenfassung
- Die Bundesländer richten mit 14. Februar auf ihren Homepages ein Online-Tool für Corona-Impfbefreiungsanträge ein.
- Dass jedes Bundesland selbst eine Einmeldeplattform anbietet, sei darauf zurückzuführen, dass eine bundesweit einheitliche fehle.
- Die eingereichten Unterlagen sollen dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft werden.
- Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es etwa seitens des Landes Tirol.