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Heimhilfen bekommen mehr Kompetenzen

Heimhilfen erhalten mehr Kompetenzen. Jene, die das Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung" absolviert haben, können künftig auch - auf Anweisung von Gesundheitspersonal - Blutdruck, Puls und Temperatur messen und Blutzucker mittels digitaler Geräte kontrollieren. Das legt ein Beschluss des Nationalrats zu einer Bund-Länder-Vereinbarung fest, der Donnerstag Mittag von allen Fraktionen getragen wurde.

Weiters sollen sie beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen unterstützen und bei der Verabreichung von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen behilflich sein können. Zu diesem Zweck wird die theoretische Ausbildung von 100 auf 118 Unterrichtseinheiten und das Praktikum von 40 auf 48 Stunden verlängert.

Ebenfalls unstrittig war, dass zur Führung der Bezeichnung "Sozialpädagoge" bzw. "Sozialpädagogin" in Zukunft auch Personen berechtigt sein werden, die innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ein auf ein nicht einschlägiges Grundstudium aufbauendes Masterstudium der Sozialpädagogik im Ausmaß von 120 ECTS abschließen.

Eine weitere beschlossene Novelle sieht vor, dass die Versehrtenrente und andere Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie das Versehrtengeld und die Betriebsrente künftig nicht mehr bei der Berechnung der Ausgleichszulage und bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen sind. 20 Millionen enthält das Arbeitsmarktservice aus dem Budget des AMS, um eine Ausweitung des Pflegestipendiums zu finanzieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Heimhilfen erhalten mehr Kompetenzen und können künftig Blutdruck, Puls, Temperatur messen sowie Blutzucker mittels digitaler Geräte kontrollieren. Diese Änderungen wurden durch einen Beschluss des Nationalrats festgelegt.