Hauptausschuss verlängert Lockdown im Osten bis 25. April
Im Burgenland darf der Handel wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen, ebenso Friseure und körpernahe Dienstleister. Auch die 24-stündigen Ausgangsbeschränkungen enden dort mit 19. April und gelten von da an nur noch in Wien und Niederösterreich.
Ansonsten bleibt alles beim Alten. Etwa gelten weiterhin die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die Wohnung darf zwischen 20 und 6 Uhr nur zu bestimmten Zwecken wie Erholung oder Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen oder Bezugspersonen verlassen werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 28. April. Die übrigen Bestimmungen - darunter die Restriktionen für Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie die Sonderregelungen für Vorarlberg - werden mit der Verordnungsnovelle bis zum 2. Mai verlängert.
Im Begleitschreiben zur Novelle heißt es von Vizekanzler Werner Kogler, der derzeit nach dem Rücktritt von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) für die Gesundheitsagenden zuständig ist, dass sowohl eine Verlängerung der verschärften Maßnahmen in den Bundesländern Niederösterreich und Wien als auch eine Verlängerung der bundesweiten nächtlichen Ausgangsregelungen wegen der nach wie vor hohen Infektionszahlen "unerlässlich" sei, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern.
Kogler merkte zudem an, dass es gemäß Verordnung jedenfalls nicht erlaubt sei, dass Wiener zum Shoppen ins Burgenland fahren. Dies werde ohne Unterschied zur Situation in anderen Gebieten - etwa in der Grenzregion Niederösterreich-Steiermark - auch kontrolliert. Zur Lage in Vorarlberg meinte der Vizekanzler, dass der R-Faktor darauf hinweise, dass die Infektionszahlen dort nach oben gehen werden, während sie in anderen Bundesländern sinken. Halte dieses Auseinanderdriften an, könne das "irgendwann einmal" zum Problem werden.
Kritik kam von der Opposition: Für NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak sind die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Vorarlberg gesetzeswidrig, weil diese laut Covid-19-Maßnahmengesetz nur als allerletztes Mittel verhängt werden dürfen, dort die Gastronomie aber offen habe. Die freiheitliche Abgeordnete Dagmar Belakowitsch wiederum könne sich nicht vorstellen, wie die Kontrollen im Burgenland erfolgen sollen, nachdem Tausende Wiener dort einen Zweitwohnsitz haben.
Zusammenfassung
- Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Freitag die Verlängerung des "harten" Lockdowns in der Ostregion bis zum 25. April genehmigt.
- Die bereits angekündigte Verlängerung bis zum 2. Mai bedarf eines gesonderten Beschlusses, da die Ausgangsbeschränkungen jeweils nur für maximal zehn Tage verhängt werden dürfen.
- Im Burgenland darf der Handel wie vorgesehen bereits wieder am 19. April öffnen, ebenso Friseure und körpernahe Dienstleister.