Grabenwarter kommentiert Bargeld in der Verfassung nicht
Sehr zurückhaltend war Grabenwarter auch, was die Vakanz an der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts angeht, die einer koalitionären Blockade in Verbindung mit der Besetzung des Bundeswettbewerbsbehörde geschuldet ist. Der VfGH-Präsident verwies darauf, selbst (als Mitglied der Ernennungskommission) an dem Verfahren beteiligt gewesen zu sein und dass er die Sache daher nicht öffentlich kommentieren wolle. Einen Schaden für das Gericht befürchtet er sichtlich nicht. Auch im VfGH habe man vor drei, vier Jahren eine interimistische Leitung gehabt habe. Das sei zwar anstrengend gewesen, aber: "Ich habe keine Klagen in Erinnerung, dass die Qualität der Rechtssprechung gelitten hätte."
Zusammenfassung
- Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter will die jüngsten Ideen für Verankerungen in der Verfassung nicht kommentieren.
- Dabei ging es etwa um den Vorstoß der ÖVP, das Bargeld in der Verfassung zu verankern sowie um jenen der SPÖ, den freien Seezugang in die Verfassung zu schreiben.
- Einen Schaden für das Gericht befürchtet er sichtlich nicht.