177.100 Euro Strafzahlung für Kuhn und Festspiele Erl
Kuhn muss dafür pro Fall zwischen 1.000 und 2.000 Euro zahlen. Inklusive eines Beitrags zu den Kosten des Strafverfahrens summiert sich der Betrag auf 177.100 Euro. Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe müsse eine Ersatzfreiheitsstrafe geleistet werden. Diese würde laut Strafbescheid insgesamt 2.737 Stunden, also rund 114 Tage, betragen. Sollte Kuhn die Summe nicht aufbringen können, müssen die Festspiele Erl einspringen, besagt eine im Straferkenntnis festgehaltene Solidarhaftung.
Diesen Umstand, dass möglicherweise die Festspiele die Strafe übernehmen, bezeichnete der Landtagsabgeordnete der Liste Fritz, Markus Sint, als "Schlag ins Gesicht der Tiroler Steuerzahler". "Im Klartext, die Steuerzahler fördern dann mit ihrem Steuergeld nicht nur die Kultureinrichtung Tiroler Festspiele Erl, sondern begleichen für Geschäftsführer Kuhn eine satte Verwaltungsstrafe", kritisierte Sint. Die Liste Fritz verlangte eine Garantie von Landeshauptmann Günther Platter und Kulturlandesrätin Beate Palfrader (beide ÖVP), dass Kuhn selbst die Strafe bezahle oder eben die Ersatzfreiheitsstrafe absitze.
Die Liste Fritz kündigte zudem an, im November-Landtag eine Anfrage an Platter und Palfrader einbringen zu wollen. Zudem forderte die Oppositionspartei einen Stopp aller Landesförderungen für die Festspiele Erl.
Laut dem Land Tirol wurde die Strafzahlung, zu der Kuhn verurteilt wurde, "längst beglichen". "Und es versteht sich von selbst, dass dafür keinerlei öffentliche Gelder verwendet wurden", erklärte Palfrader gegenüber der APA. Für das Begleichen der Zahlung, für die auch die Gesellschaft der Tiroler Festspiele Erl hafte, sei aus privater Hand ein Sonderzuschuss gewährleistet worden. Die Angelegenheit sei von den Behörden eingehend geprüft, der "formale Verwaltungsfehler in jedem einzelnen Fall bewertet und vorgeschrieben" worden, so Palfrader: "Diese Vorschreibung wurde ordnungsgemäß beglichen".
Indes gab der Ötztaler Blogger Markus Wilhelm, der die Causa Erl ins Rollen gebracht hatte, bekannt, dass Kuhn die gegen ihn noch laufenden Zivilverfahren eingestellt habe. Er schrieb auf seinem Blog www.dietiwag.org: "Wie könnte ich da Nein sagen, wenn der Rückzieher von ihm kommt?".
Neben einer Klage von Kuhn gegen Wilhelm wegen des Vorwurfs arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße und einer Klage wegen des Vorwurfs um Kuhns angeblich plagiierte Dissertation, war auch eine Klage wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung offen. Wilhelm hatte im Februar 2018 Vorwürfe der sexuellen Belästigung und des Machtmissbrauchs gegen Kuhn veröffentlicht und damit die Causa Erl ins Rollen gebracht.
Zusammenfassung
- Der ehemalige künstlerische Leiter der Festspiele Erl, Gustav Kuhn, muss als Geschäftsführer für die Winterfestspiele 2017/2018 wegen Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Strafzahlung in der Höhe von 177.100 Euro leisten.
- Kuhn muss dafür pro Fall zwischen 1.000 und 2.000 Euro zahlen.
- Sollte Kuhn die Summe nicht aufbringen können, müssen die Festspiele Erl einspringen, besagt eine im Straferkenntnis festgehaltene Solidarhaftung.