Gerichtshof: Belgien muss obdachlose Asylwerber unterbringen
Wie das Gericht am Mittwoch in Straßburg mitteilte, wurde entsprechenden Anträgen stattgegeben. Die Männer beriefen sich auf Einzelentscheidungen des Brüsseler Arbeitsgerichts, die aber von der staatlichen Asylbehörde (Fedasil) nicht umgesetzt wurden. Fedasil argumentiert, dass alle ihre Unterkünfte voll seien.
Auf Menschenrechtskonvention berufen
Die Anträge seien zwischen dem 18. Oktober und 3. November beim Gericht eingelangt. Dieses hat die Einhaltung der - derzeit auch in Österreich innenpolitisch diskutierten - Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Mitgliedsstaaten zu prüfen. Die Asylbewerber beriefen sich unter anderem auf Artikel 3 der Konvention, die "unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung" untersagt.
Unterkunft und Grundversorgung verpflichtend
Das Brüsseler Gericht hatte Fedasil auferlegt, die Antragsteller in einem Aufnahmezentrum, einem Hotel oder einer anderen "geeigneten Einrichtung" unterzubringen. "Diese Anordnungen wurden zugestellt und sind endgültig, wurden bisher aber noch nicht umgesetzt", heißt es in der Presseaussendung des EGMR. Dieses darf angerufen werden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist und sich die betreffende Person in ihren Rechten nach der EMRK verletzt sieht.
Die EGMR-Entscheidung bedeutet, dass Belgien den 148 Antragstellern sofort Unterkunft und Grundversorgung zukommen lassen muss, und zwar bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Straßburger Gericht.
Zusammenfassung
- Wie das Gericht am Mittwoch in Straßburg mitteilte, wurde entsprechenden Anträgen stattgegeben.
- Die Männer beriefen sich auf Einzelentscheidungen des Brüsseler Arbeitsgerichts, die aber von der staatlichen Asylbehörde (Fedasil) nicht umgesetzt wurden.