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Gerichtsgebühren-Erhöhung verärgert Anwälte

01. Apr. 2025 · Lesedauer 2 min

Kritik an der Erhöhung der Gerichtsgebühren ab dem heutigen 1. April üben die Rechtsanwälte. "Der Zugang zum Recht wird massiv erschwert", so der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Armenak Utudjian, zur APA. Gleichzeitig sei die Ressourcenausstattung der Justiz offenbar nach vor mangelhaft. Wenn man die Gebühren schon erhöhe, sollten die Erlöse daraus auch für die Justiz und nicht zur Stopfung von Lücken im Budget verwendet werden.

Ab sofort steigen die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder für Firmenbuchabfragen um durchschnittlich 23 Prozent.

Grund für den starken Anstieg ist einerseits eine gesetzliche Automatik, die die Justizministerin verpflichtet, bei Überschreiten einer Valorisierungsschwelle von fünf Prozent eine Anhebung vorzunehmen. Darüber hinaus hat der Nationalrat zuletzt zweimal die Erhöhung ausgesetzt, weshalb nun das Plus entsprechend höher ausfällt. Für heuer wurde eine Aussetzung dagegen nicht beschlossen - im Gegensatz zur Mieterhöhung, wie Utudjian anmerkte.

Österreich sei ohnehin schon Spitzenreiter beim Deckungsgrad der Gerichtsgebühren, argumentierte der Anwälte-Präsident. Mit den Gebühren würden laut einer Europaratsstudie 117 Prozent des Gerichtsbetriebs finanziert - dieser Prozentsatz würde sich nun weiter erhöhen. "Das halten wir für höchst problematisch."

Zusatzmittel sollen Justiz zugute kommen

Gleichzeitig sei die Ressourcenausstattung der Justiz offenbar sowohl personell als auch organisatorisch nach wie vor mangelhaft, wie die jüngste Unterschriftenaktion der Richtervereinigung zeige. Darin fordern diese wegen Überlastung unter anderem 200 zusätzliche Planstellen. "Diese Petition unterstützen wir." Wenn schon die Gebühren steigen, müsse darauf geachtet werden, dass die daraus lukrierten Mittel auch dem Justizbetrieb zugute kommen.

Gleichzeitig fordert Utudjian eine grundsätzliche Überarbeitung der Gebührenstruktur. Unter anderem gebe es bei höheren Streitwerten nach wie vor keine Deckelung - "das geht dann in exorbitante Höhen und schädigt im Endeffekt den Wirtschaftsstandort". Jeder Mensch oder jedes Unternehmen, das einen Anspruch habe, solle die Möglichkeit haben, diesen auch durchzusetzen. Ein Dorn im Auge sind Utudjian auch die Eintragungsgebühren im Grundbuch von 1,1 Prozent des Kaufpreises - hier stehe die Leistung des Staats in keiner Relation zur zu entrichtenden Summe. Schließlich solle auch der Automatismus der nun schlagend gewordenen Gebührenerhöhung abgeschafft werden.

Zusammenfassung
  • Ab dem 1. April steigen die Gerichtsgebühren in Österreich um durchschnittlich 23 Prozent, was von Anwälten stark kritisiert wird, da der Zugang zum Recht erschwert wird.
  • Österreich ist mit einem Deckungsgrad von 117 Prozent bereits Spitzenreiter bei der Finanzierung des Gerichtsbetriebs durch Gebühren, was sich nun weiter erhöhen wird.
  • Armenak Utudjian fordert, dass die zusätzlichen Einnahmen der Justiz zugutekommen und kritisiert die Eintragungsgebühren im Grundbuch von 1,1 Prozent des Kaufpreises als unverhältnismäßig.