Gericht weist Straches Klage gegen Nepp ab
Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die Partei geschädigt. Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte das Handelsgericht. Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden. Es handle sich daher um einen "Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem, öffentlichem Interesse".
Ob sich das Team Strache gegen das Urteil zur Wehr setzen wird, wusste dessen Generalsekretär Christian Höbart am Freitag noch nicht. Möglich ist noch ein Rekurs an das Oberlandesgericht Wien.
Zusammenfassung
- Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp darf seinen einstigen Bundesobmann Heinz-Christian Strache weiter mit Betrug im Zuge der Spesen-Affäre in Verbindung bringen.
- Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden.
- Ob sich das Team Strache gegen das Urteil zur Wehr setzen wird, wusste dessen Generalsekretär Christian Höbart am Freitag noch nicht.