Gericht stoppt geplante Marchfed-Schnellstraße
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bau der Marchfeld-Schnellstraße das Europaschutzgebiet erheblich beeinträchtigen würde. Eine Straße darf in einem solchen "besonderen Schutzgebiet" nur gebaut werden, wenn keine alternative Trassenführung mit geringeren Auswirkungen möglich ist und zwingende Gründe des öffentlichen Interesses den Naturschutz überwiegen.
Das Gericht stellte fest, dass die S8 nicht umweltverträglich ist, da das Natura-2000-Gebiet durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt würde. Besonders betroffen wäre die Brutstätte des streng geschützten Vogels Triel, die durch das Projekt zerstört würde.
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Landbauer: "Schwerer Schlag ins Gesicht"
Der für den Verkehr zuständigen niederösterreichischen Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) erklärte via Aussendung: "Für viele verkehrsgeplagte Niederösterreicher ist die druckfrische Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass die S8 aufgrund ihrer Trassenführung nicht gebaut werden kann, ein schwerer Schlag ins Gesicht."
Gewessler: Könnten seit Jahren an besseren Lösungen arbeiten
"Das Bundesverwaltungsgericht sagt unmissverständlich: Diese Autobahn kann so nicht gebaut werden. Es gibt im Jahr 2024 bessere Lösungen. An diesen Lösungen könnten wir seit Jahren arbeiten - leider hat das Land jedoch bisher jeden Schritt voran blockiert", hielt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer Aussendung fest.
Nun müssten die Arbeiten "bei Null starten", so Gewessler: "Diese Blockadehaltung hat uns viel wertvolle Zeit gekostet. Die Zeche für Landbauers Verzögerungstaktik zahlen nun die Menschen entlang der geplanten S8-Straße." Und: "Jetzt mit aussichtslosen Rechtsstreitigkeiten weitere Jahre zu verschwenden, wäre verantwortungslos."
Landbauer zu Gewessler: Sollte sich lieber um den Auftrag der ÖBB kümmern
Zusammenfassung
- Die Marchfeld-Schnellstraße (S8) darf nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht in der vorgelegten Form gebaut werden.
- Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.
- Für den für Verkehr zuständigen niederösterreichischen Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) ein "schwerer Schlag ins Gesicht".