Förderung für 24-Stunden-Betreuung mit Jänner erhöht
Sofern zwei selbstständige Personenbetreuer zum Einsatz kommen, beträgt die Förderung künftig 640 Euro monatlich (bisher 550 Euro). Beim Einsatz von unselbstständigen Personenbetreuer und -betreuerinnen liegt die Förderung rückwirkend ab 1. Jänner bei 1.280 Euro monatlich (bisher 1.100 Euro). Der Unterschied wird mit der jeweiligen Höhe der Sozialversicherungsabgaben bei selbstständigen oder unselbstständigen Betreuungsverhältnis begründet. Die Erhöhung wird spätestens Ende Jänner 2023 erstmals am Konto der Förderungsbezieher und -bezieherinnen einlangen. Für bestehende Förderbezieher erfolgt diese Erhöhung automatisch, nur für neue Betreuungsfälle ist ein Antrag nötig (nähere Informationen unter http://go.apa.at/HEpjWGJ5).
Die Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit den Bundesländern, auch der Bundesbehindertenbeirates wurde angehört. Bund und Länder werden im Jahr 2023 voraussichtlich mehr als 180 Millionen Euro für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aufwenden - im Verhältnis 60 (Bund) zu 40 (Länder). Die Erhöhung erfolgt auch künftig nicht automatisch, sondern muss jeweils zwischen Bund und Ländern neu verhandelt werden - und wird im Zuge einer sogenannten 15a-Vereinbarung zwischen den Gebietskörperschaften fixiert. Zuletzt wurde die Förderung im Jahr 2008 erhöht.
"In den Zeiten massiver Teuerung ist die Erhöhung besonders wichtig, damit sich Pflegebedürftige eine gute Betreuung auch weiterhin leisten können", sagte dazu Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). "Wir setzen damit einen weiteren Baustein der Pflegereform um." Erfreut zeigte sich auch ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger: Mit dieser Maßnahme werde "die größte Pflegereform nun fortgesetzt" - er wies auch auf bereits beschlossenen Maßnahmen wie den Bonus für pflegende Angehörige, den Demenz-Zuschlag oder die Zuwendungen für Pflegekurse von Angehörigen hin.
Der SPÖ-Pensionistenverband bezeichnete die Erhöhung in einer Aussendung als "viel zu wenig". "Diese Förderung ist vor 15 (!) Jahren das letzte Mal angehoben worden. Seither machte die Inflation beinahe 40 Prozent aus", sagte Verbandspräsident Peter Kostelka in einer Aussendung. "Der Förderbetrag muss auf 1.000 Euro erhöht und auch - wie das monatliche 7-stufige Pflegegeld - jährlich mit der Pensionsanpassung valorisiert werden." Anderenfalls sieht Kostelka die 24-Stunden-Betreuung "ernsthaft gefährdet".
Die gewerkschaftliche Initiative für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und Neue Selbständige "vidaflex" begrüßte den Schritt zwar grundsätzlich. Kritik wurde aber daran geübt, dass die Betreuungskräfte "von dieser Erhöhung genau wenig bis gar nichts in ihren Tagsätzen spüren werden". Christoph Lipinski, vidaflex-Experte für die 24-Stunden-Betreuung, wies auch darauf hin, dass Betreuern und Betreuerinnen oft Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen von bis zu 8.000 Euro brutto nach drei Jahren drohen würden - "und das bei einem Verdienst von nur knapp 10.000 Euro im Jahr". Vidaflex forderte von der Bundesregierung am Donnerstag neuerlich einen Runden Tisch zur 24-Stunden-Betreuung mit den gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen. "Sonst haben wird zum Pflegenotstand in Österreich bald noch zusätzlich einen Betreuungsnotstand", so Lipinski.
Zusammenfassung
- Der Bund hebt die Förderbeträge um 16,67 Prozent, gab das Sozialministerium am Donnerstag bekannt.
- 90 Euro zusätzlich pro Monat gibt es, sofern zwei selbstständige Betreuungskräfte zum Einsatz kommen.
- Bei der Beschäftigung von unselbstständigen Kräften gibt es 180 Euro mehr.
- Bund und Länder werden im Jahr 2023 voraussichtlich mehr als 180 Millionen Euro für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung aufwenden - im Verhältnis 60 (Bund) zu 40 (Länder).