APA/APA/HANS PUNZ/HANS PUNZ

Flüchtende aus der Ukraine: Sonderrecht für ein Jahr

Das Regulativ für Flüchtlinge aus der Ukraine steht fest. Das Innenministerium hat am Donnerstag die dafür notwendige Verordnung fertig gestellt, die nach einem Umlaufbeschluss des Ministerrats am Freitag noch vom Hauptausschuss verabschiedet werden muss.

Dieser zu folge können Ukrainer und in dem Land Schutzberechtigte zunächst ein Jahr in Österreich bleiben und auch hier arbeiten.

Nicht alle haben die selben Rechte

Alle anderen Personen, die aus dem Kriegsland nach Österreich flüchten, dürfen zwar einreisen, erhalten aber nicht die selben Rechte. Sie werden bei der Heimreise in ihre Herkunftsländer unterstützt, sofern diese möglich ist. Sollten sie hier bleiben wollen, müssen sie einen Asylantrag stellen, geht es aus einem Text des Innenressorts hervor. Allzu viel Druck wird man da fürs erste offenbar nicht machen. Wie Grünen-Mandatar Georg Bürstmayr in einer Aussendung betonte, können diese Menschen wenn nötig auch über mehrere Wochen zur Ruhe kommen und sich neu orientieren.

Sollte nach dem 3. März 2023 eine weitere Verlängerung der Regeln notwendig sein, geschieht dies für sechs Monate automatisch. Das Aufenthaltsrecht erlischt allerdings, wenn der Betreffende das Bundesgebiet nicht bloß kurzfristig verlässt.

Orientierung an EU-Richtlinie 

Die Regierung bewegt sich mit der - der APA vorliegenden - Verordnung entlang einer Richtlinie, die seitens der EU vorgegeben wurde. Mit der österreichischen Umsetzung ist für das Innenministerium sichergestellt, dass allen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten müssen, rasch und unbürokratisch geholfen wird. Mit diesem vorübergehenden Schutz werden geflüchtete Ukrainer auch Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zu medizinischer Versorgung erhalten.

Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), der sich für die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung bedankt, betont, kommen große Herausforderungen auf Österreich zu. Vor allem Unterkünfte für Ukrainerinnen und Ukrainer werden benötigt und die Bereitstellung und Vorbereitung dieser Nachbarschaftsquartiere bedürfe einer gemeinsamen Kraftanstrengung.

Drei Zielgruppen 

Zielgruppe des besonderen Schutzes sind vertriebene Staatsbürger der Ukraine, Bürger des Landes, die bereits vor dem 24. Februar in Österreich aufhältig waren, Drittstaatsangehörige mit internationalem Schutz in der Ukraine sowie Familienangehörige. Das inkludiert Ehegatten und eingetragene Partner, minderjährige Kinder und enge Verwandte im gleichen Haushalt.

Darüber hinaus wird Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine, die sicher in ihr Heimatland zurückkehren können, die Einreise nach Österreich aus humanitären Gründen gewährt. Danach werden sie bei der Weiterreise unterstützt.

Personen, die nicht sicher in ihren Herkunftsstaat zurückkehren können, können einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich stellen, der im Rahmen eines Asylverfahrens individuell geprüft wird.

Bund und Länder sorgen für Grundversorgung 

Personen, die aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit unmittelbar Unterstützung benötigen, werden im Rahmen der Grundversorgung des Bundes und der Länder durch die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung sowie Krankenversorgung unterstützt.

Die Einbeziehung der Flüchtlinge in die Krankenversicherung wird in einer eigenen Verordnung geregelt. Sie erhalten auch Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Abstimmungen mit den Bundesländern

Derzeit werden allein in den Betreuungseinrichtungen des Bundes bereits über 600 Vertriebene aus der Ukraine untergebracht. Bezüglich finanzieller Regelungen, wie Kostensätze und Ankunfts- bzw. Transferquartiere finden Abstimmungen mit den Ländern statt.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Regulativ für Flüchtlinge aus der Ukraine steht fest.
  • Das Innenministerium hat am Donnerstag die dafür notwendige Verordnung fertig gestellt, die nach einem Umlaufbeschluss des Ministerrats am Freitag noch vom Hauptausschuss verabschiedet werden muss.
  • Dieser zu folge können Ukrainer und in dem Land Schutzberechtigte zunächst ein Jahr in Österreich bleiben und auch hier arbeiten.
  • Sie erhalten auch Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.