Evangelische Kirche befremdet über VfGH-Erkenntnis
Der VfGH hatte entschieden, dass das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gleichheitswidrig war - Grund dafür sei die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Andere Regelungen bei Gottesdiensten
Seit Beginn der Pandemie sei es zwischen der Bundesregierung und den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vereinbart gewesen, dass diese für die Abhaltung von Gottesdiensten, kirchlichen Amtshandlungen sowie Veranstaltungen zum Zwecke der Religionsausübung - somit im inneren Bereich, den der Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes von 1867 regelt - eigene verbindliche Regelungen zum Schutz vor Covid-19 anordnen, erklärte Krömer. Die Maßnahmen seien stets mit der Regierung abgesprochen worden.
Nun werde der Eindruck erweckt, "dass in den Kirchen während der Covid-19-Pandemie überhaupt keine Beschränkungen vorhanden waren", kritisierte Krömer. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, "teilweise waren die Maßnahmen im Bereich der Kirchen im Zusammenhang mit gottesdienstlichen Veranstaltungen sogar strenger".
"Besonders befremdend" sei für ihn noch ein rechtsstaatlicher Aspekt am Erkenntnis des VfGH, unterstrich Krömer: "Hier wurden Aussagen zur Religionsausübung gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften getroffen, ohne dass diese im Verordnungsprüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gehört wurden", bemängelte der Synodenpräsident.
Zusammenfassung
- Das aktuelle Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Ungleichbehandlung von Kunst und Religionsausübung im Zuge des Corona-Lockdowns hat in den Evangelischen Kirchen "größtes Befremden" ausgelöst.
- Der VfGH hatte entschieden, dass das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 gleichheitswidrig war - Grund dafür sei die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften.