Mängel in WKStA-Anklage: Vorerst kein Prozess gegen Wolf
In der Geldwäsche-Anklage gegen Manager und Investor Siegfried Wolf, ehemals CEO von Magna International, in der Causa Eurofighter heißt es für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorerst zurück an den Start.
Nachdem Wolf und ein zweiter Beschuldigter, ein früherer Magna-Manager, Einspruch erhoben hatten, hat das Oberlandesgericht Graz die Anklageschrift wegen Geldwäscherei am Freitag zurückgewiesen.
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Das Oberlandesgericht sah in Sachen Geldwäsche formale Mängel in der Anklageschrift, außerdem seien noch weitere Ermittlungen der WKStA nötig. Ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage gegen den zweiten Beschuldigten wurde eingestellt.
Eurofighter-Gegengeschäfte
Im Kern der Vorwürfe der WKStA geht es um Vermögen in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro, dessen Herkunft verschleiert worden sein und das als Provisionen für Eurofighter-Gegengeschäfte gedient haben soll. Teile der Gelder seien dabei in Gold umgetauscht worden, um dadurch den Aufenthaltsort zu verschleiern.
Wolf soll laut Anklage mitgeholfen haben, Teile der Gelder zu verschleiern, bzw. von Österreich in die Schweiz oder von dort nach Österreich zu bringen.
Bei der WKStA wird die Entscheidung des Oberlandesgerichts nun geprüft, hieß es gegenüber der APA.
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Zusammenfassung
- Die Anklageschrift gegen den Investor und Ex-CEO von Magna International, Siegfried Wolf, wegen mutmaßlicher Geldwäsche wurde vom Oberlandesgericht Graz aufgrund formaler Mängel zurückgewiesen.
- Im Zentrum der Vorwürfe steht die Verschleierung der Herkunft von rund 6,8 Millionen Euro, die als Provisionen für Eurofighter-Gegengeschäfte gedient haben sollen.
- Ein Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wegen falscher Beweisaussage wurde eingestellt, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Entscheidung des Gerichts prüft.