EU-Rechnungshof kritisiert dünne Reformen der Arbeitsmärkte
Mit der nach der Corona-Pandemie eingerichteten, 650 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) hat die EU erstmals die Auszahlung von Geldern an die Umsetzung wirtschaftlicher und sozialer Reformen - unter anderem in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik - der Mitgliedstaaten geknüpft. Die ARF wurde 2021 als befristetes Instrument zur Finanzierung in Krisenzeiten eingerichtet und läuft 2026 aus. In ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne nahmen die Mitgliedstaaten fast 100 Arbeitsmarktreformen auf.
Die EU-Kommission richtet jedes Jahr wirtschaftspolitische, länderspezifische Empfehlungen an die EU-Länder. Im Bereich Arbeitsmarkt seien mit den zugesagten Reformen nur 40 Prozent der länderspezifischen Empfehlungen der EU weitgehend umgesetzt, 26 Prozent kaum berücksichtigt und ein Drittel überhaupt nicht in Angriff genommen worden, kritisieren die Prüfenden. Kein EU-Land habe die Empfehlungen für den Arbeitsmarkt vollständig umgesetzt.
Brüssel nutze die ARF-Mittel als Anreiz für die EU-Länder, wichtige Strukturreformen durchzuführen und ihre Volkswirtschaften widerstandsfähiger zu machen, so das für die Prüfung zuständige ERH-Mitglied Ivana Maletić in der Pressekonferenz am Mittwoch. Mehrere Reformen haben nach ihrer Ansicht das Potenzial, strukturelle Herausforderungen zu bewältigen, wie z. B. die Reform der Arbeitslosenversicherung in Frankreich. "Im Arbeitsmarktbereich wurden jedoch einige strukturelle Probleme, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU besonders wichtig sind, mit den Reformen überhaupt nicht angegangen."
Die Umsetzung der ARF sei noch im Gange, und viele Arbeitsmarktreformen müssten noch abgeschlossen werden, räumt der Rechnungshof ein. Daher sei möglich, dass entscheidende Ergebnisse sich noch zeigen würden. Zudem sei die Bewertung der Reformen nur eingeschränkt möglich, da geeignete Indikatoren fehlten. Die Mitgliedstaaten legten nur bei etwa der Hälfte der abgeschlossenen Reformen Nachweise für Ergebnisse vor.
Österreich ist zwei von drei zugesagten Reformen "nicht angegangen"
Für Österreich nennt der Bericht drei Reformen, von denen zwei gar "nicht angegangen" seien: So hatte Brüssel von Wien gefordert, "die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Quellen zu verlagern, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum stärker förderlich sind". Reformbedarf gebe es auch immer noch bei der Vollzeitbeschäftigung von Frauen, etwa durch verbesserte Kinderbetreuungsangebote. "Weitgehend angegangen" wurde, die Arbeitsmarktergebnisse der Geringqualifizierten zu steigern. Hier werden der Bildungsbonus und One-Stop-Shops zur Arbeitssuche genannt.
"Es ist schade, dass die Initiative nicht ausreichend dafür genutzt wurde, die strukturellen Probleme im Arbeitsmarkt mit Reformen anzugehen - eine vertane Gelegenheit", kommentierte das österreichische Rechnungshofmitglied Helga Berger zur APA. Die Prüfung zeige sehr deutlich, was Kommission und Mitgliedstaaten besser machen müssten: "Ich hoffe, sie nehmen die erforderlichen Lehren aus unseren Ergebnissen auf und berücksichtigen sie in der Zukunft."
Die Prüfer fordern die EU-Kommission trotzdem auf, Regeln für die Bewertung der Ergebnisse von Reformen festzulegen. Brüssel müsse zudem sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die wichtigsten Herausforderungen tatsächlich in Angriff nehmen, und überprüfen, ob die im Rahmen der ARF festgelegten Etappenziele und Zielwerte alle wesentlichen Teile der Reformen umfassen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat zudem rechtzeitig mitteilen, welche ARF-Maßnahmen - insbesondere Reformen - zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen beigetragen haben und wie.
Zusammenfassung
- Die EU-Länder hinken bei den zugesagten Arbeitsmarktreformen hinterher, obwohl sie Gelder aus dem 650 Milliarden Euro schweren EU-Coronafonds erhalten haben.
- In Österreich wurden zwei von drei geforderten Reformen nicht angegangen, darunter die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit.
- Der EU-Rechnungshof fordert bessere Bewertungsregeln und eine klare Kommunikation der Ergebnisse, da viele Reformen unvollständig sind.