Ethikunterricht für nicht an Religion teilnehmende Schüler
Ab dem Schuljahr 2021/22 sollen Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, ab der neunten Schulstufe am Pflichtfach Ethik teilnehmen müssen. Eine entsprechende Regierungsvorlage hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Ausgenommen sind Berufsschulen und Polytechnische Schulen.
Derzeit wird Ethik an 233 AHS und BMHS (berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) als Schulversuch für jene angeboten, die konfessionslos oder vom Religionsunterricht abgemeldet sind. Die Regierungsvorlage sieht nun vor, dass dieser Schulversuch für Schüler an AHS und BMHS ins Regelschulwesen überführt wird. Begonnen wird 2021/22 zunächst mit den neunten Schulstufen, im Jahr darauf folgen die neunten und zehnten usw. Der Endausbau wird dann 2025/26 erreicht sein.
"Ich freue mich, dass wir im heutigen Ministerrat die Regierungsvorlage zum Ethikunterricht eingebracht haben", so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Stellungnahme. "Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion im Hinblick auf Wege gelingender Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens anleiten."
Der Umfang des Ethikunterrichts beträgt zwei Wochenstunden. Er soll laut Gesetzestext "möglichst zeitgleich" mit dem Religionsunterricht jener Religionsgemeinschaft durchgeführt werden, der die höchste Zahl an Schülern der jeweiligen Schule angehört. Das hat zwei Konsequenzen: Einerseits kann dann der Religionslehrer der jeweiligen Klasse nicht gleichzeitig auch den Ethikunterricht übernehmen. Außerdem wird dadurch verhindert, dass sich Schüler nach dem angesetzten Zeitpunkt im Stundenplan für das eine oder andere entscheiden. Sind weniger als zehn Schüler einer Klasse zum Ethikunterricht verpflichtet, sollen sie zunächst mit Schülern aus Parallelklassen, dann anderer Klassen der Schule und schließlich mit Schülern anderer Schulen zusammengefasst werden.
Die nunmehrige Regierungsvorlage entspricht weitgehend dem Begutachtungsentwurf. Im Begutachtungsverfahren geäußerte Forderungen nach einem verpflichtenden Ethikunterricht für alle Schüler anstatt nur für am Religionsunterricht nicht teilnehmende Jugendliche wurden nicht berücksichtigt. Auch eine Einbeziehung von Berufsschulen und Polys wurde verworfen.
Anders "gelöst" wurde die von vielen Religionsgemeinschaften geforderte Nennung der Theologie als Bezugswissenschaft des Ethikunterrichts. In den Erläuterungen zum Gesetz waren im Begutachtungsentwurf nur Psychologie, Soziologie, Religionswissenschaft, Geschichte, Rechtswissenschaft und Biologie explizit aufgezählt worden. In ihren Stellungnahmen hatten die Religionsgemeinschaften daher einträchtig auch die Theologie hineinreklamiert. Resultat: In den Erläuterungen wurde nun die gesamte Auflistung der Bezugswissenschaften gestrichen.
Zusammenfassung
- Ab dem Schuljahr 2021/22 sollen Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, ab der neunten Schulstufe am Pflichtfach Ethik teilnehmen müssen.
- Der Umfang des Ethikunterrichts beträgt zwei Wochenstunden.
- Sind weniger als zehn Schüler einer Klasse zum Ethikunterricht verpflichtet, sollen sie zunächst mit Schülern aus Parallelklassen, dann anderer Klassen der Schule und schließlich mit Schülern anderer Schulen zusammengefasst werden.