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Eigener Russland-Ausschuss laut Bericht "wünschenswert"

Nach dem COFAG-Untersuchungsausschuss liegt nun auch der Berichtsentwurf der Verfahrensrichter zum von der ÖVP eingesetzten Ausschuss zum "rot-blauen Machtmissbrauch" vor. Im Fokus stand dabei vor allem der nunmehrige FPÖ-Obmann und einstige Innenminister Herbert Kickl, der zumindest einmal selbst als Auskunftsperson Fragen beantwortete. Im Fall der Spionage-Causa rund um Egisto Ott findet der Bericht einen eigenen Russland-Ausschuss "wünschenswert".

Russland-Spionage war zwar nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt. Dennoch versuchten die Abgeordneten auch aufgrund der Aktualität, ihre Fragen dorthin zu lenken. Allerdings konnte durch die Befragungen "nicht geklärt werden, aus welchen Gründen Innenminister Kickl und seinem Kabinett die Causa Egisto Ott - dessen Suspendierung wegen höchst sensibler Vorwürfe unmittelbar vor dem Amtsantritt Kickls verfügt wurde - nicht ehestens dienstlich bekannt geworden sein sollte", heißt es im Bericht.

Als "Auffälligkeit" halten die Verfahrensrichterinnen und -richter in ihrem Bericht zumindest fest, "dass eine dienstliche Beachtung der Causa Egisto Ott für die Amtszeit Kickl nicht festgestellt werden kann". Zur allgemeinen Aufklärung politischer Verantwortlichkeiten wäre aber die von den Abgeordneten bereits ins Auge gefasste Einsetzung eines "Russland-Untersuchungsausschusses" zu dem im Raum stehenden Verdacht des Verkaufs von Staatsgeheimnissen "wünschenswert".

Andere Vorwürfe vor allem der ÖVP gegen Kickl haben sich laut dem Berichtsentwurf nicht erhärtet. Zur Causa Ideenschmiede wird festgehalten: "Eine Beteiligung Herbert Kickls an der Werbeagentur konnte für die Zeit seiner Ministerschaft nicht festgestellt werden, ebenso wenig an der genannten Liegenschaft. Die von Kickl angegebene Auflösung des Treuhandvertrags wenige Wochen nach dessen Abschluss konnte nicht widerlegt werden."

Auch mit der Anschaffung von teuren Kugelschreibern unter Innenminister Kickl beschäftigten sich die Abgeordneten. "Während Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei einem Geschenk für einen anderen Staatsvertreter nicht als Prüfungskriterien taugen, ist die Sparsamkeit umso mehr zu beachten", mahnt der Bericht. Bei einem Kugelschreiber um 200 Euro sei die Einhaltung des Sparsamkeitsgebotes "nicht ohne Weiteres zu sehen".

Für die Verfahrensrichterinnen und -richter leiten sich daraus einige Empfehlungen ab. Die Übermittlung von Schriftgut sollte zum Zwecke der parlamentarischen Kontrolle ermöglicht werden. Während des U-Ausschusses forderten mehrere Fraktionen eine Novellierung des Bundesarchivgesetzes, da Akten von Ex-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein dem Ausschuss nicht zur Verfügung standen. Bei Direktvergaben des Bundes die 10.000 Euro übersteigen, soll die Einholung von Vergleichsangeboten gesetzlich verpflichtend sein, außerdem die Vergabesummen innerhalb von zwei Jahren zusammengerechnet werden. Dadurch könnte die Schwellenwerteverordnung entfallen.

Weiters empfiehlt der Bericht, bei Installierung neuer Verwaltungsstrukturen in den Ministerien den Personalstand auf den tatsächlichen Bedarf abzustimmen und neue Gesetzesvorhaben im Sinne der Sparsamkeit soweit als möglich unter Einbeziehung der hauseigenen Expertise bzw. der Finanzprokuratur ausgearbeitet werden. Weiters sollten Dienstwägen ausschließlich auf Grundlage des Bundesbezügegesetzes genutzt werden.

Wie auch im Bericht zum COFAG-Ausschuss empfehlen Verfahrensrichterinnen und -Richter zum Verfahrensrecht, vor der Beschlussfassung einer polizeilichen Vorführung einer Auskunftsperson - wie im Falle des Rene Benko - eine rechtliche Stellungnahme des Verfahrensrichters einzuholen. Die Strafen für unentschuldigtes Fernbleiben sollen im Verhältnis zu den Beugestrafen deutlich angehoben werden. Die parlamentarische Praxis, Auskunftspersonen auf unzulässige Fragen antworten zu lassen, dürfe nicht dazu führen, dass Themen in den Untersuchungsausschuss eingeführt werden, die in keinem Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen.

Auch die Rolle des Verfahrensrichters solle gestärkt werden: Diesem soll das Letztbefragungsrecht zustehen, auch soll er oder sie die Möglichkeit haben, Ladungen von Auskunftspersonen vorzuschlagen. Schließlich kritisieren Verfahrensrichterinnen und -richter die Frist für die Erstellung des Berichtsentwurfs mit zwei Wochen als zu kurz. Eine Frist von generell vier Wochen sollte in Erwägung gezogen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Bericht des Ausschusses zum 'rot-blauen Machtmissbrauch' empfiehlt einen eigenen Russland-Ausschuss zur Klärung der Spionage-Causa Egisto Ott.
  • Die Vorwürfe gegen FPÖ-Obmann Herbert Kickl bezüglich der Werbeagentur Ideenschmiede und teurer Kugelschreiber konnten nicht erhärtet werden.
  • Es werden mehrere Empfehlungen zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle und Verwaltungseffizienz ausgesprochen, darunter die gesetzliche Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Direktvergaben über 10.000 Euro.