Schulen: Das sind die neuen Lockdown-Regeln
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat die Maßnahmen an Schulen während des zweiten Lockdowns verkündet. Bereits am Sonntag hat das Bildungsministerium ein Informationsschreiben an die Schulen verschickt. Die Schulen wurden über die weitere Vorgangsweise nach Verhängung des Lockdowns durch die Bundesregierung ab Dienstag aufgeklärt.
Demnach soll an den AHS-Oberstufen sowie den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) auch bei Distance Learning der jeweilige Stundenplan als "Organisationsraster" erhalten werden. "Mit Maß und Ziel" soll auch neuer Stoff vermittelt werden, heißt es in dem Informationsschreiben.
Sollte es an Schulen an Geräten für das Distance Learning fehlen, werde das Ministerium mit Leihgeräten aushelfen. Das sicherte Faßmann in der Pressekonferenz am Montag zu.
PULS 24 Reporterin Barbara Piontek fasst die wichtigsten Änderungen an Schulen zusammen.
"Übergangstag" 3.November
Der erste Schultag nach den Herbstferien sei ein "Übergangstag". Das Ministerium empfiehlt, dass am 3. November alle Oberstufenschüler mit Mund-Nasen-Schutz in die Klassenvorstands-Stunde kommen. Wenn es eine solche nicht gibt, sollte sie eingerichtet werden. Schüler, die nicht kommen, gelten als entschuldigt. In dieser Stunde soll es Infos über die Gestaltung des Distance Learning und der Kommunikation geben. Dies sei "nicht nur organisatorisch, sondern auch psychologisch für alle wichtig".
"Eindeutig" ist aus Sicht des Ministeriums angesichts der Kürze des bisher zurückliegenden Schuljahres die Antwort auf die Frage "Wiederholung oder auch neuer Stoff?": "Es gilt auch, neuen Stoff zu vermitteln, aber natürlich mit Maß und Ziel." Die Lehrer könnten dabei die Dosis am besten beurteilen.
Allen Lehrern wird der Mund-Nasen-Schutz vom Ministerium gestellt, sagte Faßmann in der Pressekonferenz am Montag. Diese Regelung gelte sowohl für Bundes- und Landesschulen.
Elternverband hätte gerne alle Schulen offengehalten
Bei Bedarf Gruppenunterricht mit Präsenz
Weil die Vermittlung neuen Stoffs über digitale Medien ein "schwieriges Unterfangen" sei, soll bei Bedarf ein Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden, in dem Rückfragen gestellt oder Einheiten nochmals wiederholt werden. Dies sei etwa der Fall, "wenn das Risiko besteht, Schüler/innen zu verlieren". Ein solcher Gruppenunterricht sollte je Gegenstand nicht öfters als einmal in der Woche stattfinden und die Gruppen dabei maximal neun Schüler umfassen.
Temporär könnten auch größere Gruppen an der Schule sein, etwa für die Abhaltung einer Schularbeit. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 25 Prozent der Schüler der Sekundarstufe II zu diesem Zeitpunkt am Standort sein. Zudem muss dann ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Arbeitsplätzen eingehalten und von der Schulleitung eine generelle Maskenpflicht für diesen Zeitraum verordnet werden.
An BMHS können auch Werkstätten in Kleingruppen genutzt werden. Auch der fachpraktische Unterricht, der im Distance Learning nur schwer durchzuführen ist, könne weiter stattfinden, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können.
Bei jenen Berufsschul-Lehrgängen, bei denen aufgrund der Lehrgangseinteilung im November ein Großteil der Ausbildung stattfindet, ist der allgemeinbildende Unterricht auf Distance Learning umzustellen, die berufsfachliche Ausbildung nach Möglichkeit zu verschieben. Sollte das nicht möglich sein, ist diese ausgedünnt (maximal ein Viertel der Normalschülerzahl) am jeweiligen Berufsschulstandort durchzuführen. Wo es Internatsbetrieb gibt, sollte dieser möglichst rasch zurückgefahren und die damit verbundenen Lehrgänge zeitnah beendet werden.
Regelungen für Volks-, Mittelschulen und Unterstufen
An den Pflichtschulen, also in der Volksschule, den Mittelschulen und AHS-Unterstufen sowie an den Polytechnischen Schulen, wird der Schulbetrieb im Präsenzbetrieb fortgesetzt. Es müssen aber zusätzliche Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.
So finden keine Schulveranstaltungen, wie Exkursionen, Projekttage außerhalb der Schule, usw. mehr statt. Ausflüge in den Park oder die Natur seien weiterhin erlaubt. An die Schulen dürfen keine externen Personen mehr eingeladen werden, beispielsweise für Workshops oder Lesepaten. Ausgenommen davon sind Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind, wie etwa Assistenzen für Kinder mit Beeinträchtigungen.
Lehrerkonferenzen dürfen ausschließlich online stattfinden. Den Pädagogen werden FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Diese Masken mit höherem Schutz können auf freiwilliger Basis im Unterricht getragen werden.
Die Schulleitung kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anordnen - für einzelne Schulstufen, oder auch einzelne Klassen. Dies könne auch zeitlich flexibel und der Situation am Standort jederzeit angepasst werden.
Sollte es die Situation erforderlich machen, kann auch an Pflichtschulen für einen oder mehrere Tage Distance Learning angeordnet werden. Das sei aber nur dann der Fall, "wenn es mehrere positive COVID-19-Fälle an einer Schule gibt, die Abklärung durch die Gesundheitsbehörde noch offen ist und der Vollbetrieb an der Schule gefährdet wäre". Für die Anordnung von Distance Learning im Pflichtschulbereich ist die Zustimmung der Bildungsdirektion und des Bildungsministeriums erforderlich. In diesen Fällen muss ein Notbetrieb mit entsprechender Betreuung aufrechterhalten werden.
Regelungen für Hochschulen
Universitäten und Fachhochschulen werden auf Distance Learning umgestellt. Präsenzunterricht dürfe aber weiterhin in beispielsweise Laboren durchgeführt werden, sagte Faßmann.
Es sei ihm ein Anliegen den Studienbetrieb aufrecht zu erhalten. Den Gastronomen könne die Regierung ihren Verdienstentgang zumindest teilweise ersetzen. Es sei aber nicht möglich die verlorengegangene Studienzeit von Studenten auszugleichen, sagte Faßmann.
Universitätsmitarbeiter werden auf Home Office umgestellt.
Zusammenfassung
- Bildungsminister Heinz Faßmann hat am Montag über die Vorgangsweise an Schulen im Lockdown informiert.
- Demnach soll an den AHS-Oberstufen sowie den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) auch bei Distance Learning der jeweilige Stundenplan als "Organisationsraster" erhalten werden.
- "Mit Maß und Ziel" soll auch neuer Stoff vermittelt werden.
- Weil die Vermittlung neuen Stoffs über digitale Medien ein "schwieriges Unterfangen" sei, soll bei Bedarf ein Gruppenunterricht in Präsenz stattfinden, in dem Rückfragen gestellt oder Einheiten nochmals wiederholt werden.