Digitale Schule: Zwist um Tablets führte zu Klage gegen A1
Auch zwei Gutachten stellten Funktionsmängel fest. ONDA wiederum macht geltend, vertraglich gewünschte Produkte geliefert zu haben.
Probleme und Verzögerungen bei Tablets
Die Vorgeschichte des Rechtsstreits ist lang: Im Herbst 2021 sollten eigentlich Schüler der fünften und sechsten Schulstufe kostengünstige Notebooks bzw. Tablets zur Verfügung gestellt bekommen. Rund 1.500 Schulen nahmen an der Initiative teil. Die Eltern bezahlen dabei einen Selbstbehalt von 25 Prozent, dafür gehören die Geräte dann den Kindern. Familien mit wenig Geld können auch vom Selbstbehalt befreit werden. Wählen konnten die Schulen zwischen Windows Notebooks, Windows Tablets, iPads, Android Tablets und Refurbished-Geräten.
Bei den Windows Tablets kam es aber zu Problemen und Verzögerungen: Zunächst fand sich bei einer europaweiten Ausschreibung kein Angebot mit einem adäquaten Preis. Aus der Neuausschreibung ging dann A1 mit dem Sublieferanten ONDA TLC als Sieger hervor - allerdings meldeten Lehrer bei den vorab zu Verfügung gestellten Probegeräte Probleme, auch zwei vom Bildungsministerium beauftragte Gutachten stellten Funktionsmängel fest. Ministerium und A1 einigten sich deshalb vor kurzem darauf, den Schülern ab Herbst einen anderen, höherwertigen Gerätetyp einer anderen Marke zur Verfügung zu stellen.
ONDA TLC: Technische Anforderungen mehr als erfüllt
Gegenüber ONDA TLC machte A1 Mängel bei den Geräten geltend und bezahlte diese nicht - was nun zur Klage am Handelsgericht führte. Das Kärntner Hardware-Unternehmen macht in einer Aussendung nämlich geltend, dass seine Geräte die technischen Anforderungen der Ausschreibung mehr als erfüllen und der Preis trotzdem um mehr als 20 Prozent unter jenem des Zweitgereihten lag.
Deshalb habe sich A1 in der Ausschreibung auch durchgesetzt - außerdem seien Testgeräte vom Unternehmen nicht beanstandet, sondern 45.000 Geräte bestellt worden. Etwaige Probleme habe man gelöst und von sich aus ein verbessertes Produkt entwickelt, das den Schulen zu einem geringen Aufpreis noch im Herbst zur Verfügung gestellt werden könne.
"Nicht dieselben Maßstäbe wie teurere Geräte"
"Es muss A1 wie jedem Laien von vornherein vollkommen bewusst gewesen sein, dass an ein Tablet um 269 Euro nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden können, wie für Geräte, die beträchtlich mehr kosten", argumentiert ONDA TLC. Ausschreibungsspezifikationen und Verwendungszweck könnten von Gutachten und Testern nicht einfach ignoriert werden.
A1 wollte sich auf APA-Anfrage aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zum Thema äußern.
Zusammenfassung
- Die nach wie vor nicht an den Schulen angekommenen kostengünstigen Windows-Tablets haben nun zu einer Klage geführt.
- Der Sublieferant ONDA TLC verlangt vom Ausschreibungssieger A1 die Bezahlung seiner Geräte.
- Diese waren zuvor nicht an die Schulen ausgeliefert worden, weil Lehrer bei Probegeräte Probleme festgestellt hatten.
- Auch zwei Gutachten stellten Funktionsmängel fest. ONDA wiederum macht geltend, vertraglich gewünschte Produkte geliefert zu haben.