APA/GEORG HOCHMUTH

Corona: Maskenpflicht kommt vorerst nicht zurück

Die am 23. Oktober auslaufende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung soll "im Wesentlichen" unverändert für drei Monate verlängert werden, gab das Gesundheitsministerium am Mittwoch bekannt.

Damit bleibt die FFP2-Maskenpflicht wie bisher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen, Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erneuerte jedoch die allgemeine Maskenempfehlung für Innenräume.

Aufgrund der seit vergangener Woche sinkenden Zahl an Neuinfektionen und einer rückläufigen Viruslast im Abwasser-Monitoring gibt es nach Ansicht des Gesundheitsminister vorerst keine Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen. "Selbstverständlich werden wir reagieren, sollte sich die Situation in den kommenden Wochen ändern", betonte Rauch jedoch. Die Corona-Kommission werde noch heute, Mittwoch, mit einem entsprechenden Entwurf der Maßnahmenverordnung befasst, in die ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Regeln für Religionsgemeinschaften eingearbeitet werde.

Keine Überlastung zu erwarten

Laut Expertenmeinung werde derzeit keine Überlastung des Gesundheitssystems zu erwarten sein und die zuletzt diskutierte bundesweite Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Lebensmitteleinzelhandel ist nach Ansicht des Gesundheitsministeriums aufgrund der aktuellen Entwicklung daher nicht notwendig. "Nach den starken Anstiegen der vergangenen Wochen haben wir die Entwicklung sehr engmaschig beobachtet und eine genaue Einschätzung der epidemiologischen Entwicklungen vorgenommen. Seit einigen Tagen entspannt sich nun die Situation, deshalb ist vorerst eine Verlängerung der bestehenden Regeln sinnvoll", sagt Rauch.

Rauch erneuert jedoch seinen Appell, in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen, denn diese bleibe unser "effektivstes Mittel, um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen. Greifen Sie daher in Innenräumen zur Maske." Weiterhin gilt es bei Symptomen das Testangebot zu nutzen, und der Gesundheitsminister erinnerte an die zur Verfügung stehenden Covid-19-Medikamente. Wichtig seien aktuell der Abschluss der Grundimmunisierung bzw. eine Auffrischungsimpfung, "damit ist jeder und jede Einzelne gut für die kommenden Wochen geschützt."

ribbon Zusammenfassung
  • Die am 23. Oktober auslaufende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung soll "im Wesentlichen" unverändert für drei Monate verlängert werden, gab das Gesundheitsministerium am Mittwoch bekannt.
  • Damit bleibt die FFP2-Maskenpflicht wie bisher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen, Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erneuerte jedoch die allgemeine Maskenempfehlung für Innenräume.