Corona-Lockerungen auch für die Kirchen
Seitens der römisch-katholischen Kirche hieß es, dass bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter verpflichtend bleibt. Beim Empfang der Kommunion treten die Gläubigen weiterhin mindestens zwei Meter zur Seite. Auch bei der Beichte bleibt der Mindestabstand von zwei Metern aufrecht. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" - gemeint sind damit Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen, so die Kathpress (Details unter http://go.apa.at/6DSx6TBK).
Zusammenfassung
- Auch für die Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten ab 10. Juni lockerere Corona-Regeln.
- Analog zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen müssen dann bei öffentlichen Gottesdiensten im Freien keine FFP2-Masken mehr getragen werden.
- Seitens der römisch-katholischen Kirche hieß es, dass bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen das Tragen von FFP2-Masken weiter verpflichtend bleibt.