APA/HELMUT FOHRINGER

Suspendierung: Pilnacek scheiterte auch vor zweitem Gericht

Justizsektionschef Christian Pilnacek hat vor einem zweiten Gericht Beschwerde wegen seiner Suspendierung eingelegt und ist schon wieder gescheitert.

Er scheiterte mit einer Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), wie die "Presse" schrieb. Zur Suspendierung vom Justizressort kam es wegen Ermittlungen bezüglich einer Hausdurchsuchung, die er möglicherweise verraten hat. In diesem Zuge wurde Pilnacek auch sein Handy abgenommen.

Anfang Juni hatte schon das Bundesverwaltungsgericht Pilnaceks Einspruch gegen seine vorläufige Suspendierung als unbegründet abgewiesen. Pilnacek wandte sich daraufhin an der Verfassungsgerichtshof (VfGH), vor dem er geltend machte, dass die Beweise, mit denen die Suspendierung begründet wurde, nämlich die auf seinem Mobiltelefon gespeicherten Daten, auf Grund verfassungswidriger Bestimmungen insbesondere der Strafprozessordnung erhoben worden seien. Der VfGH hat gegen diese Bestimmungen keine Bedenken.

Suspendierung unangreifbar

Auch vor dem VwGH scheiterte Pilnacek nun mit einer außerordentlichen Revision. Die Revision bezüglich der eigentlichen Suspendierung sei unzulässig gewesen. Das Höchstgericht ging erst gar nicht inhaltlich darauf ein. Der Gerichtshof habe nämlich keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennen können, die von ihm zu klären gewesen wären, zitierte die "Presse" aus der Entscheidung. Die Suspendierung sei damit unangreifbar.

Recht bekam Pilnacek vor dem VwGH lediglich bezüglich seiner vorläufigen Suspendierung. Die Begründing: Bei deren Prüfung hätte sich das Verwaltungsgericht wegen der zeitlichen Abfolge ausschließlich auf den Verdachtsmoment der Hausdurchsuchung stützen dürfen, was es nicht getan habe. Das Gericht muss sich jetzt nochmals mit dem Monat zwischen den Entscheidungen des Justizministeriums und der Bundesdisziplinarbehörde befassen.

ribbon Zusammenfassung
  • Justizsektionschef Christian Pilnacek hat vor einem zweiten Gericht Beschwerde wegen seiner Suspendierung eingelegt und ist schon wieder gescheitert.
  • Er scheiterte mit einer Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), wie die "Presse" schrieb.
  • Zur Suspendierung vom Justizressort kam es wegen Ermittlungen bezüglich einer Hausdurchsuchung, die er möglicherweise verraten hat. In diesem Zuge wurde Pilnacek auch sein Handy abgenommen.
  • Anfang Juni hatte schon das Bundesverwaltungsgericht Pilnaceks Einspruch gegen seine vorläufige Suspendierung als unbegründet abgewiesen.
  • Auch vor dem VwGH scheiterte Pilnacek nun mit einer außerordentlichen Revision.