BUWOG-Prozess
Grasser sieht nach Urteil "Verletzung meiner Menschenrechte"
Karl-Heinz Grasser muss in Haft. Mehr als vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil zieht der OGH einen Schlussstrich unter weite Teile der Causa, die öffentlich als BUWOG-Prozess wahrgenommen wurden.
Statt acht Jahren Freiheitsstrafe sind es nun vier – doch Grasser beteuert auch nach der Urteilsverkündung vor dem PULS 24 Mikrofon seine Unschuld.
Er habe den Eindruck, "dass mich die Richter offensichtlich um jeden Preis verurteilen wollten. Ich halte fest, dass dieses Urteil Unrecht ist und in meiner Überzeugung rechtlich unhaltbar ist. Es ist für mich eine massive Verletzung von allem, was für mich Recht und Gerechtigkeit ist", so Grasser.
Grasser will Kampf "weiterführen"
"Ich war überzeugt, heute in das Gericht kommend einen Freispruch zu bekommen. Was ich tatsächlich bekommen habe, ist eine massive Verletzung meiner Menschenrechte und meines Lebens. Und ich werde daher selbstverständlich – nachdem ich unschuldig bin – meinen 16-jährigen Kampf weiterführen und werde mit dieser Causa und mit diesem Fehlurteil den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Anm.) befassen. Und ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene dann mein Recht bekommen werde."
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"Ich weiß, dass es ein Fehlurteil ist", schob der Ex-Finanzminister nach. Er gehe davon aus, dass der EGMR ihm recht geben wird.
Video: Grasser-Anwalt nach Urteil - "Verurteilungsdruck war enorm"
Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, kritisiert gegenüber Medienvertreter:innen das Urteil und erklärt, wie es nun weitergehen soll.
Zusammenfassung
- Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden – nach der Entscheidung des OGH ist das Urteil rechtskräftig.
- Doch Grasser sieht sich als unschuldig und erachtet das Urteil als Verletzung seiner Menschenrechte.
- Er will vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.