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Burgenland: Polizei darf Flüchtlinge in andere Bundesländer schicken

Mit einem neuen Erlass soll die Polizei an der ungarischen Grenze entlastet werden. Erstaufnahmegespräche nach Flüchtlingsaufgriffen sollen künftig nicht nur an der Grenze durchgeführt werden, sondern auch in anderen Bundesländern.

Das Innenministerium bestätigte der APA einen enrsprechenden Bericht der "Presse". Dazu erhalten die aufgegriffenen Personen nach Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung ein Zugticket.

Derzeit kommt es im Burgenland aufgrund des großen Andrangs zu einem Flaschenhals, obwohl schon jetzt Polizisten aus anderen Bundesländern aushelfen. Innerhalb von 48 Stunden müssen die Beamten die Identität der Flüchtlinge feststellen, ihre Fingerabdrücke nehmen, einen Datenbankabgleich wegen eventuell bereits in anderen Staaten anhängigen Asylverfahren vornehmen sowie (wenn dies nicht der Fall ist) ein Erstaufnahmegespräch durchführen. Erst dann ist das Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).

Dolmetscher oft nicht verfügbar

Diese Schritte dauern je nach Verfügbarkeit eines Dolmetsch 1,5 bis zehn Stunden, hieß es aus dem Ministerium. Zuletzt seien daher trotz Unterstützung durch Polizisten aus anderen Bundesländern Hunderte Personen im Wartebereich gewesen.

Mit dem seit gestern, Donnerstag, in Kraft befindlichen Erlass sollen die polizeilichen Schritte auf rund 20 Minuten verkürzt werden. Wie bisher werden die Identität festgestellt, Fingerabdrücke genommen und der Datenbankabgleich durchgeführt. Anschließend erhält ein Teil der Flüchtlinge aber ein Zugticket sowie die Adresse einer Landespolizeidirektion, wo das Erstaufnahmegespräch erfolgen soll. Dafür kann die bisherige 48-Stunden-Frist auch überschritten werden, heißt es im Erlass.

"Wir sind eine Polizei in Österreich"

So sollen die Lasten besser verteilt werden. "Wir sind eine Polizei in Österreich. Es ist mir ein Anliegen, uns gegenseitig zu unterstützen, wenn an gewissen Punkten besondere Herausforderungen entstehen", so Bundespolizeidirektor Michael Takacs in der"Presse".

Mit der neuen Vorgehensweise weiß die Polizei durch die erkennungsdienstliche Behandlung nach wie vor, welche Personen nach Österreich gekommen sind. Im Asylverfahren sind sie aber erst, wenn sie das Erstaufnahmegespräch absolviert haben - erst dann ist das BFA formell für sie zuständig.

Hälfte reist weiter

Als Nebeneffekt könnten viele Erstaufnahmegespräche auch ganz wegfallen: Jene Personen, die gar nicht in Österreich um Asyl ansuchen wollen, sondern etwa ohnehin in andere Staaten weiterreisen, könnten auf das Gespräch und ein mögliches Asylverfahren in Österreich verzichten. Damit erhöhen sie ihre Chancen in einem anderen Staat, weil laut Dublin-Verordnung Asylanträge inhaltlich nur durch einen Staat geprüft werden sollen. Im Schnitt plante zuletzt in etwa die Hälfte der Aufgegriffenen die Weiterreise in ein anderes Land.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit einem neuen Erlass soll die Polizei an der ungarischen Grenze entlastet werden.
  • Erstaufnahmegespräche nach Flüchtlingsaufgriffen sollen künftig nicht nur an der Grenze durchgeführt werden, sondern auch in anderen Bundesländern, bestätigte man im Innenministerium einen Bericht der "Presse".
  • Dazu erhalten die aufgegriffenen Personen nach Identitätsfeststellung und erkennungsdienstlicher Behandlung ein Zugticket.
  • Dafür kann die bisherige 48-Stunden-Frist auch überschritten werden, heißt es im Erlass.