Blümel nach vierstündiger WKStA-Einvernahme: "Gut und wichtig"
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wurde am Freitag von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien einvernommen. Es geht um den Verdacht auf illegale Parteifinanzierung durch die Novomatic. Nach einer vierstündigen Einvernahme zeigte sich der Finanzminister zufrieden, wie er PULS 24 in einem Statement mitteilte.
"Es war gut und wichtig, dass es einen raschen Termin gegeben hat. Ich habe von Beginn an klargestellt, dass ich möglichst schnell und umfassend zur Aufklärung der falschen Vorwürfe beitragen und alle Fragen vollumfänglich beantworten werde. Genau das habe ich heute gemacht", so Blümel in einer Stellungnahme gegenüber PULS 24.
Bereits am 11. Februar führte die WKStA eine aufsehenerregende Hausdurchsuchung bei Blümel durch. Bei der Hausdurchsuchung ging es offenbar um ein Mobiltelefon und andere Datenträger des Ministers.
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Anlass dafür waren Chats zwischen Blümel und dem damaligen Chef des Glückspielskonzerns Novomatic Harald Neumann. In einer SMS von 12. Juni 2017 bittet Neumann um einen Termin mit Bundeskanzler Sebastian Kurz - damals ÖVP-Außenminister - und zwar "erstens wegen Spenden und zweitens wegen eines Problems, das wir in Italien haben", wie es heißt. Dies kann, so der Verdacht der Korruptionsermittler, als Zusage von Parteispenden im Gegenzug für Intervention in Italien verstanden werden. Dort drohte Novomatic eine Steuer-Nachzahlung von 60 Millionen Euro.
Blümel verspricht in dem Chat, aktiv zu werden - obwohl er ÖVP-Landesparteiobmann von Wien ist. In weiterer Folge wandte sich Blümel an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und bat diesen mit den Worten "Tu es für mich" um Kontaktaufnahme mit Neumann. Wohl auch deshalb stellte die WKStA im Finanzministerium zahlreiche Datenträger sicher.
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Auch an das Außenministerium gab es von der WKStA ein Ersuchen um Amtshilfe. Es ging um Unterlagen zu möglichen Interventionen für Novomatic in Italien. Das Finanzministerium kam dem Ansuchen nach, wie am Freitag bekannt wurde. Es habe jedoch keine Hinweise auf solche Interventionen gegeben.
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Auch Aussicht auf Gegenleistung ist schon Bestechung
Eine Intervention des österreichischen Außenministers für österreichische Unternehmen im Ausland ist für sich genommen selbstverständlich weder rechtswidrig noch ungewöhnlich. Ein Vergehen ist es aber, wenn dafür im Gegenzug Spenden oder andere Vorteile in Aussicht gestellt werden. Bestechung liegt auch dann schon vor, wenn eine Gegenleistung nur in Aussicht gestellt wurde ohne dass tatsächlich Geld geflossen ist.
Blümel wird von den Ermittlern als "Mittelsmann" bezeichnet, um an den damaligen Außenminister ein "pflichtwidriges" Ansinnen durch Neumann heranzutragen. Wörtlich heißt es in der Anordnung zur Hausdurchsuchung: "Nach der Verdachtslage haben Mag. Neumann und Mag. Blümel das Verbrechen der Bestechung nach Par 307 Abs 1 und 2 begangen."
Sowohl Gernot Blümel und Sebastian Kurz als auch Harald Neumann bzw. die Novomatic haben sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wurde am Freitag von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien einvernommen.
- Es geht um den Verdacht auf illegale Parteifinanzierung durch die Novomatic.
- Nach einer vierstündigen Einvernahme zeigte sich der Finanzminister zufrieden, wie er PULS 24 in einem Statement mitteilte.
- "Es war gut und wichtig, dass es einen raschen Termin gegeben hat. Ich habe von Beginn an klargestellt, dass ich möglichst schnell und umfassend zur Aufklärung der falschen Vorwürfe beitragen und alle Fragen vollumfänglich beantworten werde.
- Genau das habe ich heute gemacht", so Blümel in einer Stellungnahme gegenüber PULS 24.
- Bereits am 11. Februar führte die WKStA eine aufsehenerregende Hausdurchsuchung bei Blümel durch. Bei der Hausdurchsuchung ging es offenbar um ein Mobiltelefon und andere Datenträger des Ministers.