COFAG-Ausschuss: Benko muss nur Mini-Beugestrafe zahlen
Im U-Ausschuss verweigerte Benko nicht nur einmal die Aussage. Er entschlug sich weitgehend unter Verweis auf unzählige Verfahren gegen ihn und die größtenteils insolvente Signa-Firmengruppe.
Wegen "Aussageverweigerung" wurden schließlich auch drei Beugestrafen beantragt. In zwei Fällen verweigerte Benko allerdings zurecht seine Aussage, stellte das Bundesverwaltungsgericht nun fest.
Der Signa-Gründer muss daher 700 Euro zahlen, entschied das Gericht.
Wenig Infos zu "Chalet N."
Die tatsächlich verhängte Beugestrafe betrifft Fragen zum "Chalet N". NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty wollte dabei wissen, ob mehrere einstige Regierungsmitglieder zu Besuch in Benkos Luxusobjekt waren.
Der Investor hatte im Ausschuss gemeint, grundsätzlich keine Fragen zu diesem Thema zu beantworten. Er kann gegen die Beugestrafe noch Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof bzw. Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Video: Hausdurchsuchungen bei Benko
Zusammenfassung
- Rene Benko wurde vom Bundesverwaltungsgericht zu einer Beugestrafe von 700 Euro verurteilt, weil er im COFAG-Untersuchungsausschuss die Aussage verweigerte.
- Benko wurde mehrfach erfolglos vorgeladen und schließlich unter polizeilicher Vorführung als Auskunftsperson gebracht, verweigerte jedoch weitgehend die Aussage.
- Die verhängte Beugestrafe betrifft Fragen zum "Chalet N", in dem NEOS-Fraktionsführer Yannick Shetty wissen wollte, ob Regierungsmitglieder Benkos Luxusobjekt besucht haben.