Beschlagnahme von "Rahma Austria"-Geldern aufgehoben
Der Beschluss wurde aufgehoben, der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Beschlagnahme abgewiesen (Geschäftszahl 8 Bs 247/24w). Dagegen ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Naturgemäß erfreut über diese Entscheidung zeigte sich Andreas Schweitzer, der Rechtsvertreter von "Rahma Austria". "Sobald die Gelder am Konto sind, fließen sie Hilfsprojekten zu", meinte der Wiener Anwalt am Donnerstag gegenüber der APA.
Der Spendenverein war ursprünglich im Zuge der "Operation Luxor" in den Fokus der Strafjustiz geraten. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Verein bzw. Funktionäre des Vereins wegen terroristischer Vereinigung, Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei verliefen im Sand - jedoch taten sich Verdachtsmomente in Richtung widmungswidriger Verwendung von Spendengeldern auf. Dazu wird von der Staatsanwaltschaft Graz wegen Betrugs, Veruntreuung und Abgabenhinterziehung ermittelt. Die Strafverfolgungsbehörde wollte bei "Rahma Austria" vorgefundene finanzielle Mittel sicherstellen lassen und begründete dies damit, dass es sich bei den Geldern um Einkünfte aus möglichen vom laufenden Ermittlungsverfahren umfassten strafbaren Handlungen handle. Sämtliche Vorwürfe werden von "Rahma Austria" bestritten.
Das OLG Graz stellte nun fest, Kontenauswertungen hätten zwar Differenzen bei der Verbuchung von Spenden zutage gefördert. Es gebe jedoch derzeit "keine bestimmten Anhaltspunkte im Tatsachenbereich" für die Annahme, die bisher ausgeforschten 169 Spender wären mit Täuschungs-, Schädigungs- und Bereicherungsvorsatz zur Übergabe der Spendengelder verleitet worden.
Zusammenfassung
- Das Grazer Landesgericht hatte im Juni 210.000 Euro der Hilfsorganisation 'Rahma Austria' beschlagnahmt, doch das Oberlandesgericht Graz hob diese Entscheidung auf.
- Der Anwalt von 'Rahma Austria', Andreas Schweitzer, freut sich über die Rückgabe der Gelder, die nun für Hilfsprojekte eingesetzt werden sollen.
- Die Ermittlungen gegen den Verein wegen Terrorismus verliefen im Sand, doch es laufen weiterhin Untersuchungen wegen Betrugs und Veruntreuung.