Berlin verbietet Proteste gegen Corona-Maßnahmen
Die Berliner Versammlungsbehörde hat mehrere für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verboten. Es sei damit zu rechnen, "dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird", teilte die Senatsverwaltung für Inneres am Mittwoch zur Begründung mit.
Bereits die vorangegangenen einschlägigen Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, "dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben", hieß es in der Mitteilung der Senatsverwaltung weiter. Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte ein entschiedenes Einschreiten der Polizei im Fall von Ansammlungen an.
"Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird", erklärte Geisel am Mittwoch. "Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen." Er erwarte auch, dass sich alle "Demokratinnen und Demokraten" klar von diesen distanzierten.
Am 1. August hatten in Berlin rund 20.000 Menschen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen demonstriert. Dabei wurden Hygieneauflagen bewusst missachtet. Neben Corona-Leugnern und radikalen Impfgegnern waren auch viele Teilnehmer mit eindeutig rechtsgerichteten Fahnen oder T-Shirts in der Menge zu erkennen.
Die Ereignisse von vor rund drei Wochen lösten eine Diskussion über eine härtere Gangart bei derartigen Protestformen in Zeiten der Pandemie aus. Berlin verbot in der Vergangenheit bereits zwei Kundgebungen des Verschwörungsideologen Attila Hildmann, weil gegen ihn wegen Volksverhetzung und Bedrohung ermittelt wird. Auch bei dessen Demonstrationen gab es zudem Verstöße gegen Auflagen wie die Maskenpflicht und die Einhaltung von Mindestabständen.
Zusammenfassung
- Die Berliner Versammlungsbehörde hat mehrere für das Wochenende geplante Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verboten.
- Es sei damit zu rechnen, "dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird", teilte die Senatsverwaltung für Inneres am Mittwoch zur Begründung mit.
- "Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen."