Beratungen zu strengeren Corona-Maßnahmen in Deutschland
Bei den Beratungen stellte Scholz nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Generalmajor Carsten Breuer als Leiter des geplanten Krisenstabs zur Corona-Bekämpfung vor. Außerdem sollte über die aktuelle Lage angesichts der drohenden Überlastung der Kliniken und der Ausbreitung der neuen Omikron-Variante des Virus gesprochen werden. Scholz zeigte dabei Sympathien für eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Die Abstimmung darüber im Deutschen Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus mehreren Quellen erfuhr.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstagvormittag mehrere Klagen abgewiesen, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch "überragend wichtige Gemeinwohlbelange" gerechtfertigt gewesen, teilte das Karlsruher Gericht mit. Die Beschlüsse waren die ersten grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Bisher war über die Verfassungsmäßigkeit der verschiedenen Maßnahmen viel gestritten worden.
Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn sah nach der Corona-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Klarheit für weitere Krisenmaßnahmen. "Die Bundesnotbremse war verhältnismäßig, weil der Staat Leben und Gesundheit seiner Bürger schützen musste", sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin mit Blick auf die Gerichtsbeschlüsse. "Das sollte jetzt auch den Parteien Orientierung bieten, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken schärfere Maßnahmen bislang ausgeschlossen haben."
Spahn betonte, der Richterspruch sei jedoch auch kein Freibrief für willkürliche Eingriffe in Grundrechte. Bundesweite Einschränkungen des öffentlichen Lebens müssten zeitlich befristet sein, regional ausdifferenziert werden und sich am Pandemiegeschehen orientieren. "Das sollte jetzt wieder so sein. Wir brauchen entschlossenes staatliches Handeln, um die vierte Welle zu brechen."
Formal beziehen sich die Gerichtsurteile auf den einstigen Maßnahmen-Katalog des Paragrafen 28b, der am 22. April 2021 als "Bundes-Notbremse" ins Infektionsschutzgesetz eingefügt worden war und bis Ende Juni in Kraft blieb. Der Bund wollte damit sicherstellen, dass überall im Land dieselben Maßnahmen greifen, sobald sich die Corona-Lage in einer Region zuspitzt. Das hatte eine Klagewelle ausgelöst.
Im frisch überarbeiteten Gesetz der künftigen Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP sieht der Notbremsen-Paragraf anders aus und enthält nun zum Beispiel die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Angesichts der steigenden Corona-Zahlen gab es aus mehreren Ländern zuletzt aber Forderungen nach einer Neuauflage der "Bundes-Notbremse". Unter anderem drängte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) darauf und sah sich durch das Urteil von Dienstag bestärkt. "Das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse. Wir müssen jetzt schnell handeln", schrieb er auf Twitter.
Unterdessen gab das deutsche Robert Koch-Institut (RKI) den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche Dienstag früh mit 452,2 an. Am Montag war ein Höchstwert von 452,4 erreicht worden. Vor einer Woche hatte der Wert bei 399,8 gelegen (Vormonat: 153,7). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 45.753 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 03.35 Uhr wiedergeben. Vor genau einer Woche waren es 45.326 Ansteckungen gewesen. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Montag mit 5,52 an (Freitag: 5,97).
Zusammenfassung
- Angesichts der steigenden Corona-Zahlen wird in Deutschland der Ruf nach strengeren Maßnahmen lauter.
- Zuvor hatte das deutsche Verfassungsgericht die durch die Corona-Notbremse verhängten Beschränkungen für verfassungsmäßig befunden.
- Die Abstimmung darüber im Deutschen Bundestag solle ohne Fraktionszwang stattfinden, sagte Scholz in der Runde, wie die Deutsche Presse-Agentur übereinstimmend aus mehreren Quellen erfuhr.