Beim VfGH abgeblitzt: ÖVP wollte WKStA-Kommunikation
Die türkise Fraktion wollte die gesamte schriftliche und elektronische interne Kommunikation sowie Chatgruppen der WKStA vom Justizministerium in einer ergänzenden Beweisanforderung geliefert bekommen, was die Mehrheit im U-Ausschuss aber ablehnte. Dagegen ging die ÖVP vor, holte sich aber eine Abfuhr.
Aussagen von Poppenwimmer
Hintergrund des Verlangens der Volkspartei war der Auftritt der karenzierten Korruptionsstaatsanwältin Linda Poppenwimmer im April im U-Ausschuss. Die mittlerweile zur Kanzlei Ainedter & Ainedter gewechselte Juristin sprach damals unter anderem davon, dass "per Usermail an alle" in der Behörde Tätigen, Links oder dergleichen versandt wurden, "wo abschätzige Äußerungen über Vorgesetzte getätigt wurden".
Auch berichtete Poppenwimmer von Gerüchten über "diverse Chatgruppen" in der WKStA zum Ibizaverfahren. Daher wollte die ÖVP die interne Kommunikation der WKStA und etwaige Chatgruppen in Verbindung mit dem Untersuchungsgegenstand bekommen.
Im U-Ausschuss abgelehnt
Die Anträge wurden zunächst mehrheitlich im U-Ausschuss abgelehnt. Deswegen wandte sich die ÖVP an den VfGH. Für das Höchstgericht hat die Mehrheit im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss "nachvollziehbar dargelegt", warum sie das Verlangen der ÖVP nach Daten der WKStA abgelehnt hat, hieß es in einer Aussendung am Freitag.
Zusammenfassung
- Die ÖVP ist im Zusammenhang mit dem laufenden U-Ausschuss ein weiteres Mal mit Anträgen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt.
- Die türkise Fraktion wollte die gesamte schriftliche und elektronische interne Kommunikation sowie Chatgruppen der WKStA vom Justizministerium in einer ergänzenden Beweisanforderung geliefert bekommen, was die Mehrheit im U-Ausschuss aber ablehnte.
- Dagegen ging die ÖVP vor, holte sich aber eine Abfuhr.