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Bayrisches Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt.

In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Die Politik will dem Urteil folgen und setzt die Regelung aus.

Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht, so das Gericht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.

Regierung will 2G nicht mehr anwenden

Die Staatsregierung will nun die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung am Mittwoch mit.

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, "aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten ist nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative". Herrmann betonte zudem: "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz."

Verordnung war zu ungenau

Laut der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durfte der Zugang zum Einzelhandel bisher grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen waren Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wurde in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch wurde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Geschäfte mit Mischsortimenten ließ sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen waren und welche nicht.

ribbon Zusammenfassung
  • Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt.
  • In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde.
  • Die Politik will dem Urteil folgen und setzt die Regelung aus.