APA/GEORG HOCHMUTH

Aschbacher will Sonderbetreuungszeit für Eltern verlängern

Die im Corona-Lockdown angebotene Sonderbetreuungszeit für Eltern könnte verlängert werden. Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) setzt sich "dafür ein, dass sie auch für den Herbst möglich bleibt", sagt sie im "Presse"-Interview (Mittwoch-Ausgabe). Die Maßnahme läuft nach aktuellem Stand Ende September aus.

Die im Corona-Lockdown angebotene Sonderbetreuungszeit für Eltern könnte verlängert werden. Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) setzt sich "dafür ein, dass sie auch für den Herbst möglich bleibt", sagt sie im "Presse"-Interview (Mittwoch-Ausgabe). Die Maßnahme läuft nach aktuellem Stand Ende September aus.

Der Ruf nach Verlängerung war angesichts des nahenden Schulbeginns bereits zu hören. So forderte Ingrid Moritz von der Arbeiterkammer Wien unter Hinweis auf bei roter Ampel drohende Schul- oder Kindergartenschließungen, Eltern weiter diese Möglichkeit zu geben. Sie plädierte aber für 100 statt bisher 30 Prozent Refundierung an den Arbeitgeber und einen Rechtsanspruch für die Eltern.

Nach dem bisherigen Modell konnten Arbeitnehmer nur wenn der Dienstgeber zustimmt drei Wochen freinehmen, wenn sie wegen Schul- und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit zur Betreuung von Kindern oder Behinderten haben. Ein Drittel der Lohnkosten übernahm der Staat. Ausgenommen waren u.a. öffentlich Bedienstete und freie Dienstnehmer.

Keinen rechtlichen Druck machen will Aschbacher für die verstärkte Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung. Sie appellierte "an die Eigenverantwortung und Partnerschaftlichkeit" und verwies - etwa auch in Sachen Karenz - auf das Prinzip der Wahlfreiheit. Auch die Verankerung eines Rechts auf Home-Office lehnt sie ab. "Wir sind für Lösungen auf der Betriebsvereinbarungsebene", erteilte sie der Forderung nach einem Rechtsanspruch eine Absage.

ribbon Zusammenfassung
  • Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) setzt sich "dafür ein, dass sie auch für den Herbst möglich bleibt", sagt sie im "Presse"-Interview.
  • Nach dem bisherigen Modell konnten Arbeitnehmer nur wenn der Dienstgeber zustimmt drei Wochen freinehmen, wenn sie wegen Schul- und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit zur Betreuung von Kindern oder Behinderten haben.