Minister Kocher: "Sehr, sehr dringender Appell" für Homeoffice
In Österreich gibt es zwar die Möglichkeit zum Homeoffice, aber nicht das Recht darauf, wenn der Betrieb das nicht will. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) richtet bei "Milborn" übereinstimmend mit Sozialpartner und Regierung den "sehr, sehr dringenden Appell" an jene 40 Prozent der Beschäftigten und deren Unternehmen, die diese Möglichkeit haben, das auch zu tun.
"Wenn es notwendig ist aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen" könne man "Kontakte noch einschränken, indem man das verbindlicher macht", so Kocher. Der Minister betont jedoch, dass das nur eine Corona-Regelung sein werde. In Deutschland diskutiere man das Recht zwar auch, d0rt solle es jedoch auch in der Zeit nach der Pandemie gelten.
Einen Lockdown für alle könne man auch weiterhin nicht ausschließen. Am Beispiel der Niederlande sehe man allerdings, dass das vielleicht gar nicht so viel nützt. Die Chancen auf einen neuerlichen Corona-Bonus sieht Kocher als gering an. Man könne das nie fair verteilen, neben der Pflege seien auch im Handel Mitarbeiter stark gefordert.
Kündigung für Ungeimpfte
Die für Februar angekündigte Impfpflicht, stellte der Minister klar, habe keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. Bei Neuanstellungen können Arbeitgeber verlangen, dass Bewerber geimpft sind. Bei Kündigungen müsse man in Österreich keinen Grund angeben. Die Frage sei, ob sich eine Firma das leisten kann, ungeimpfte Mitarbeiter gehen zu lassen.
Kürzung des Arbeitslosengelds nicht das Ziel
Zum degressiven, also stufenweisen abnehmenden, Arbeitslosengeld meint der Arbeitsminister, dass man "nicht weit" unter 55 Prozent Ersatzrate gehen könne. Eine Reform dürfe Menschen nicht in die Armut stürzen. "Es ist nicht die Zielsetzung, und das sage ich ganz klar, das Arbeitslosengeld zu kürzen, das soll nicht passieren. Im Idealfall schaffen wir es, dass Menschen rascher in Beschäftigung kommen und dass die Menschen, die ihre Arbeit verlieren, einkommensmäßig noch besser abgesichert sind, also ein höheres Arbeitslosengeld bekommen. Das wäre das Idealszenario."
Kinderbetreuung: Rechtsanspruch wenig sinnvoll
Um dem Facharbeitermangel in Österreich entgegenzuwirken, sieht der Minister Potenzial bei Älteren, Arbeitslosen und Frauen, die wegen Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten können. Asylwerbern erlauben, zu arbeiten, sei jedoch kein Thema.
Er habe sich immer für einen massiven Ausbau der Kinderbetreuung ausgesprochen. Ob da ein Rechtsanspruch helfe, sei jedoch fraglich. Am Beispiel Deutschlands sehe man, dass es diesen zwar gebe, er aber oft nicht eingehalten werde.
Zusammenfassung
- Rund 40 Prozent der Beschäftigten hätten die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) appelliert bei "Milborn", das auch zu tun.
- Wenn es aufgrund der Neuinfektionszahlen notwendig wird, könne man dieses Recht, das momentan auf Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und -geber beruht, auch als Corona-Regelung verbindlicher machen.
- Die Chancen auf einen neuerlichen Corona-Bonus sieht Kocher als gering an. Man könne das nie fair verteilen, neben der Pflege seien auch im Handel Mitarbeiter stark gefordert.
- Die für Februar angekündigte Impfpflicht, stellte der Minister klar, habe keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. Bei Neuanstellungen können Arbeitgeber verlangen, dass Bewerber geimpft sind.
- Bei Kündigungen müsse man in Österreich keinen Grund angeben. Die Frage sei, ob sich eine Firma das leisten kann, ungeimpfte Mitarbeiter gehen zu lassen.
- Er habe sich immer für einen massiven Ausbau der Kinderbetreuung ausgesprochen. Ob da ein Rechtsanspruch helfe, sei jedoch fraglich. Am Beispiel Deutschlands sehe man, dass es diesen zwar gebe, er aber oft nicht eingehalten werde.