Anträge auf Arbeitslosengeld künftig vorrangig digital
Generell sollen Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und Kunden sowie Antragstellungen künftig vorrangig elektronisch erfolgen. Arbeitslose Personen sollen außerdem künftig verpflichtet werden, das Kommunikationssystem des AMS mindestens an zwei Werktagen pro Woche auf Eingänge zu überprüfen. Dokumente gelten künftig als zugestellt, sobald sie im elektronischen Verfügungsbereich der arbeitslosen Person eingelangt sind. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen erst kommendes Jahr mit 1. Juli 2025, um dem AMS die technischen Vorbereitungen zu ermöglichen.
Für Kritik sorgen die Änderungen bei SPÖ und FPÖ. Menschen, die keinen Zugang zu digitalen Einrichtungen hätten, würden damit "vor den Kopf gestoßen" und ausgeschlossen, meinte der SPÖ-Abgeordnete Alois Stöger bei der Debatte im Parlament. Auch die FPÖ sprach von einem "komplett falschen Weg". Menschen, die ihre Arbeit verlieren, seien eine besonders vulnerable Gruppe, weshalb es auch einen Sozialkontakt brauche, sagte die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.
"Irritiert" über die Kritik zeigte sich die ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf. Es gebe ja auch weiterhin die Möglichkeit, den Antrag persönlich einzureichen, betonte sie. "Es wird niemanden verwehrt, sich beraten zu lassen und hinzugehen", so Graf. Ebenso argumentierte der Grüne Sozialsprecher Markus Koza. Zudem würden AMS-Mitarbeiter dadurch künftig weniger mit Bürokratie belastet und hätten mehr Zeit, um Personen, die es schwerer hätten bei der Arbeitssuche, vermehrt zu unterstützen. Dem pflichtete NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker bei. FPÖ und SPÖ warf Loacker vor, sehr "weit weg von der Lebensrealität der Menschen" zu sein, wenn sie annehmen, die meisten Menschen hätten keinen Computer.
Zusammenfassung
- Ab dem 1. Juli 2025 können Anträge auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation mit dem AMS vorrangig elektronisch erfolgen. Persönliche Vorsprachen sind nur noch bei der erstmaligen Antragstellung oder nach über zwei Jahren notwendig.
- Arbeitslose müssen künftig das Kommunikationssystem des AMS mindestens an zwei Werktagen pro Woche überprüfen. Dokumente gelten als zugestellt, sobald sie elektronisch verfügbar sind.