Anschlag in Wien: Vorerst acht U-Haft-Anträge, einer auf freiem Fuß
Sie seien dringend verdächtig, einen Tatbeitrag geleistet oder selbst das Verbrechen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation begangen zu haben. Das teilte Sprecherin Nina Bussek Donnerstagabend mit. Ein Beschuldigter wurde auf freien Fuß gesetzt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtete.
Bei fünf Beschuldigten ist die Sachverhaltsprüfung noch nicht abgeschlossen - und zwei Festgenommene wurden bisher noch gar nicht in die Justizanstalt überstellt. Über die acht U-Haft-Anträge der Staatsanwaltschaft wird morgen, Freitag, das Wiener Straf-Landesgericht entscheiden.
Zusammenfassung
- Die Staatsanwaltschaft Wien hat - vorerst - U-Haft für acht der 16 nach dem Wiener Attentat Festgenommenen beantragt.
- Sie seien dringend verdächtig, einen Tatbeitrag geleistet oder selbst das Verbrechen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung bzw. kriminellen Organisation begangen zu haben.
- Ein Beschuldigter wurde auf freien Fuß gesetzt, da sich der Tatverdacht nicht erhärtete.