APA/GEORG HOCHMUTH

Anschlag in Wien: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafen

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen geht der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien in die Zielgerade. Nachdem in der Vorwoche das Beweisverfahren abgeschlossen wurde, hielt am Dienstag zunächst die Staatsanwältin ihren Schlussvortrag.

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen sind am Dienstag im Terror-Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters die Schlussvorträge der Staatsanwältin und der Verteidiger gehalten worden.

"Ich glaube den sechs Angeklagten kein Wort", sagte die Anklägerin. Während die Verteidiger für Freisprüche von den zentralen inkriminierten Vorwürfen eintraten, verlangte die Staatsanwältin sinngemäß die Höchststrafen.

Höchststrafe gefordert

Die Vertreterin der Anlage zeigte sich überzeugt, dass in 14 Verhandlungstagen die Beweise zu sämtlichen Anklagepunkten erbracht wurden. Alle insgesamt 28 Hauptfragen, die die Geschworenen am Ende ihrer Beratungen zu beantworten haben, seien zu bejahen. Was die Straffrage betrifft, führte sie aus, dass für die erwachsenen Angeklagten ein Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang, für den Zweit- und den Sechstangeklagten als junge Erwachsene zehn bis 20 Jahren vorgesehen ist. Alle sechs Angeklagten hätten den von der Polizei erschossenen Attentäter unterstützt. "Auf derart hinterhältige Angriffe auf unsere Werte und die Demokratie steht zurecht die Höchststrafe", hielt sie fest. Sie appellierte an die Geschworenen, mit den Urteilen "klar zum Ausdruck zu bringen", dass für "derart hinterhältige terroristische Angriffe in einem friedlichen Land" kein Platz sei. Für die Angeklagten könne es daher "nur eine Strafe geben".

Verteidiger der Angeklagten kommen zu Wort

Danach kamen der Reihe nach die Rechtsvertreter der Angeklagten zu Wort. David Jodlbauer, der Verteidiger des Erstangeklagten, dem vor allem vorgeworfen wird, mit dem Attentäter zwecks Munitionskauf in die Slowakei gefahren zu sein, betonte, sein Mandant sei "kein Extremist". Dieser habe nicht gewusst, dass es einen Anschlag geben wird und er habe den Attentäter auch nicht unterstützt. Die Beweislage sei "dünn". Die Reaktion des Rechtsstaats könne nicht sein, auf dieser Basis Schuldsprüche zu fällen, weil der unmittelbare Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann. "Mein Mandant ist freizusprechen. Das sage ich Ihnen, weil ich wirklich davon überzeugt bin", meinte Jodlbauer zu den Geschworenen.

Staatsanwältin findet Angeklagten unglaubwürdig

Anders sah das naturgemäß die Staatsanwältin in ihrem eingangs verlesenen Schlussvortrag. "Einmal war er ein Freund, dann wieder nur ein flüchtiger Bekannter des Attentäters", kritisierte sie seine Glaubwürdigkeit. Seine Aussagen zu jenem Tag im slowakischen Waffengeschäft, wonach er nicht im Geschäft gewesen sei, während der Attentäter sich nach Munition erkundigte, wurden laut Staatsanwältin durch die Mitarbeiter eben jenes Geschäfts widerlegt. Aber auch sein Verhalten im Anschluss an den Terroranschlag befand die Staatsanwältin für konspirativ. Unmittelbar nach der Tat habe er den Drittangeklagten vor einer etwaigen Razzia gewarnt und sein Handy auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Außerdem zeige die Auswertung seiner Datenträger "ein klares Bild seiner Gesinnung".

"Die Beihilfe zu einem Attentat ist nicht haltbar", meinte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger für den Zweitangeklagten. Es gebe "keinen einzigen Beweis" für die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass der Zweit- und der Drittangeklagte kurz vor dem Anschlag in der Wohnung des Attentäters waren. Weiters habe die Staatsanwältin "uns bis heute nicht gesagt, wo der psychische Tatbeitrag gewesen ist", der seinem Mandanten zur Bestärkung des Täters in dessen mörderischen Plänen unterstellt werde. "Recht muss Recht bleiben. Auch wenn ein derart arger Anschlag passiert", gab Arbacher-Stöger zu bedenken. Die Beweislage reiche nicht, "um einen jungen Menschen so lange ins Gefängnis zu bringen. Es sei "unmöglich, meinen Mandanten in irgendeiner Form schuldig zu sprechen".

Verteidiger sehen keine Verbindung zu Attentat

Verteidiger Rudolf Mayer, der den Drittangeklagten vertritt, räumte ein, dass dieser mit dem Attentäter gut bekannt und befreundet gewesen sei: "Aber so weit ist die Freundschaft nicht gegangen, dass er ihm geholfen hat." Mayer räumte ein, sein Mandant habe Propagandamaterial der radikal-islamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) besessen und verbreitet. Mit dem Anschlag habe er jedoch nichts zu tun gehabt. Diesbezüglich fehle jeglicher Schuldbeweis. "Wenn Sie Zweifel haben, müssen sie 'Nein' sagen (die Hauptfrage nach Beteiligung an Vorbereitungshandlungen verneinen, Anm.), unabhängig von der Fürchterlichkeit dieser Tat", meinte Mayer in Richtung der Geschworenen.

An diesen Zweifelssatz erinnerte auch Elmar Kresbach, der den 28-jährigen Drittangeklagten vertritt. Immer wurde seinem Mandanten ein "psychischer Tatbeitrag" vorgeworfen worden. Welche mentale Unterstützung das genau gewesen sei, sei aber das ganze Verfahren über nicht herausgekommen. Sein Mandant sei ein "Unglücksraabe", mit dem großen Pech, in den Wochen vor dem Anschlag bei dem Attentäter gewohnt zu haben. "Wenn er dort nicht geschlafen hätte, wäre er heute nicht hier", sei Kresbach überzeugt. Seine DNA fand man an Waffen, Munition und diversen Gegenständen, die der Attentäter bei dem Anschlag mit sich führte. Es handle sich um "Sekundärübertragung", so das Argument der Verteidigung. Anders sah das bei ihrer Befragung die Sachverständige Christina Stein, die eben jenes Gutachten erstellt hatte.

"Es steht viel auf dem Spiel"

Am Dienstag findet das Schlussplädoyer der Staatsanwältin beim Wiener Terror-Prozess statt. PULS 24 Reporterin Magdalena Punz bericht vom Straflandesgericht in Wien. Für die sechs Angeklagten stehe "viel auf dem Spiel". Manchen von ihnen droht bis zu lebenslange Haft.

Verteidigung sieht Beweis-Mangel

Den ganzen Prozess über kritisierte Kresbach immer wieder die Legitimität eben jenes Gutachtens. Dieses sei nämlich zentraler Punkt der Anklage. "Für meinen Mandanten geht es da um die Wurst, es geht um Schuld oder Unschuld". Sicher ist sich Kresbach auf jeden Fall in einem Punkt: "Ich habe in diesem Fall keine einen Schuldspruch tragenden Antworten".

Auch für eine Verurteilung des Fünftangeklagten wegen Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord sei "die Suppe zu dünn", laut seiner Verteidigerin Astrid Wagner. Er sei der einzige auf der Anklagebank, der "mit der Islamismusszene nichts zu tun" habe. Mit seinen 32 Jahren sei er eine andere Generation als der Attentäter und die anderen Angeklagten, die er nicht kenne und die ihn auch nicht kennen. Vorgeworfen wird ihm, dem Attentäter die Waffe beschafft und dann am Tag vor dem Anschlag aufmunitioniert zu haben. Den illegalen Waffendeal gab er zu, allerdings habe er "nichts gewusst". Nichts gewusst über den Mann dem er die Waffe beschafft hatte und nichts von dessen "teuflischen Plänen". Das sei der springende Punkt, so die Verteidigerin. "Mein Mandant ist weder ein Islamist noch ein Terrorist". Was den ihm vorgeworfenen Aufenthalt in der Wohnung des Attentäters am Tag vor dem Anschlag betrifft, kritisierte Wagner abermals Fehler der Ermittler. Die Handydaten würden nicht ausreichen, um ihm diesen nachzuweisen.

Kein Wissen über Anschlagpläne

Wie seine Vorrednerin und auch deren Vorredner appellierte auch der Verteidiger des Fünftangeklagten, Wolfgang Mekis, an die Geschworenen, nicht auf den Zweifelsgrundsatz zu vergessen. "Wenn sie sich zu 99 Prozent sicher sind, dass er schuldig ist, müssen sie ihn freisprechen". Er hat die Waffenbeschaffung mitorganisiert und zum Teil abgewickelt, indem er den Kontakt zum Fünftangeklagten hergestellt hat. Dazu habe er sich auch von Anfang an schuldig bekannt, so Mekis. Nicht jedoch könne man sagen, dass er diesen Beitrag zu dem illegalen Waffendeal im Wissen um die Anschlagspläne geleistet habe.

Dass der Sechstangeklagte nichts von den Plänen gewusst haben will, widerspreche "jeder Logik", wie die öffentliche Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag formulierte. Dass er dem Attentäter "so etwas niemals zugetraut" hätte, glaubte ihm die Staatsanwältin nicht. Auch deshalb, weil der Angeklagte gegenüber seinem Vater von der Angst sprach, dass sein Freund einen Anschlag verüben könnte.

Urteil könnte Mittwochnachmittag fallen

Vor knapp vier Jahren waren der Drittangeklagte und der spätere Attentäter verurteilt, weil sie versucht hatten, sich auf den Weg nach Syrien zu machen und dort dem IS anzuschließen. Staatsanwältin im damaligen Prozess war dieselbe wie im jetzt gegenständlichen. "Damals haben uns die beiden versichert, dass sie keine Anhänger des IS sind. Heute wissen wir, dass ihre Beteuerungen falsch waren", erinnerte sie sich.

Die Geschworenen nehmen am Mittwochvormittag ihre Beratungen über die Schuldfrage auf. Zuvor kommen noch die sechs Angeklagten kurz zu Wort. Wie lange die Beratungen der Laienrichter dauern werden, ist offen, mit mehreren Stunden ist jedenfalls zu rechnen. Im Anschluss müssen die Geschworenen im Fall von Schuldsprüchen gemeinsam mit den drei Berufsrichtern das Strafausmaß für jeden einzelnen Angeklagten festlegen. Mit der Urteilsverkündung ist demnach frühestens am Nachmittag zu rechnen.

Mehr dazu:

ribbon Zusammenfassung
  • Am Wiener Landesgericht für Strafsachen geht der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien in die Zielgerade.
  • Nachdem in der Vorwoche das Beweisverfahren abgeschlossen wurde, stehen am Dienstag die Schlussvorträge der Staatsanwältin und der Verteidiger-Riege auf dem Programm.
  • Die Schlussworte der Angeklagten sind erst für Mittwoch vorgesehen, daran anschließend ziehen sich die Geschworenen zu ihren Beratungen zurück.