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Anklage fix: Sebastian Kurz ab 18. Oktober vor Gericht

Die WKStA hat die Anklageerhebung gegen Sebastian Kurz bestätigt. Der Ex-ÖVP-Chef und sein einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli werden ab 18. Oktober vor Gericht stehen.

Nachdem mehrere Medien darüber berichteten und auch der Ex-Kanzler selbst am Freitag dazu auf Twitter gepostet hatte, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Anklageerhebung wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss bestätigt.

"Sebastian Kurz, (sein Ex-Kabinettschef, Anm.) Bernhard Bonelli und eine weitere Person wurden am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Vergehens der falschen Zeugenaussage angeklagt", teilte die Behörde am Freitag in einer Aussendung mit.

Bei der dritten Angeklagten handelt es sich um die ehemalige ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner, die bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Lotterien war.

Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Prozessstart soll am 18. Oktober sein. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Worum geht es?

Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen gegen Kurz um die Frage, wie stark der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG und insbesondere in die Bestellung seines Vertrauten Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef involviert war.

Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung Schmids heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.

Die Ermittlungen zu den übrigen Vorwürfen gegen Sebastian Kurz, etwa rund um die angebliche Finanzierung von manipulierten Umfragen und deren Platzierung in Boulevard-Medien (das sogenannte "Beinschab-Tool"), sind noch gar nicht abgeschlossen. Ebenso wenig die Ermittlungen zu Vorwürfen rund um den Integrationsfonds oder zur mutmaßlichen Inseraten-Korruption rund um die Dichand-Medien "Krone" und "Heute".

Für alle Genannten gilt auch hier die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Anklageerhebung ist fix. Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli werden ab 18. Oktober vor Gericht stehen.
  • "Sebastian Kurz, (sein Ex-Kabinettschef, Anm.) Bernhard Bonelli und eine weitere Person wurden am Landesgericht für Strafsachen Wien wegen des Vergehens der falschen Zeugenaussage angeklagt", hieß es am Freitag.
  • Bei der dritten Angeklagten handelt es sich um die Ex-ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner, die bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria und der Österreichischen Lotterien war.
  • Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.