Schuldsprüche in Prozess um Vorgänge in Pflegeheim in NÖ
Für den 30-jährigen Beschuldigten setzte es 18 Monate bedingt und 2.160 Euro Geldstrafe, für die 56 Jahre alte Erstangeklagte 16 Monate bedingt und eine Geldstrafe im Ausmaß von 1.440 Euro. Die Dritt- und Viertangeklagten, Frauen im Alter von 53 und 34 Jahren, erhielten jeweils ein Jahr bedingt. Nicht rechtskräftig verurteilt wurde das Quartett für das Quälen oder Vernachlässigen sowie den sexuelle Missbrauch wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen und wegen Körperverletzung.
Die Beschuldigten mussten sich seit Mitte September 2020 vor Gericht verantworten. Sie sollen in der Einrichtung im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Pfleger bzw. Pflegehelfer im Jahr 2016 über mehrere Monate hinweg alte Menschen geschlagen und beschimpft haben, die hilflosen Betroffenen gequält und Bewohner zu heiß geduscht haben. Da die Opfer nicht mehr mitteilungsfähig waren, stützte sich die Anklage im Wesentlichen auf Anzeigen zweier anderer Mitarbeiterinnen des Heims und auf Protokolle einer dienstlichen WhatsApp-Gruppe.
Das Schöffengericht erachtete die in der Anklage enthaltenen Vorwürfe großteils als erwiesen. In Bezug auf den 30 Jahre alten Beschuldigten wurde die angelastete Urkundenfälschung jedoch fallengelassen. "Insgesamt ist davon ausgegangen worden, dass die Zeuginnen sehr glaubwürdig waren", sagte die vorsitzende Richterin im Rahmen der mehr als eine halbe Stunde dauernden Urteilsbegründung. Erschwerend sei u.a. das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen gewertet worden, mildernd der bisher ordentliche Lebenswandel.
"Es ist so, dass Menschen nicht von Haus aus böse sind, es hat sich hier in der Situation so ergeben", führte die Richterin außerdem aus. Eingegangen wurde auch auf die Chat-Verläufe in der WhatsApp-Gruppe. "Das Ganze war sehr untergriffig und sehr herabwürdigend gegen die Bewohner", wurde festgehalten. Sie könne sich nicht vorstellen, "dass man im wirklichen Leben ein derart anderes Gesicht zeigen kann".
Zusammenfassung
- Die Angeklagten im Alter von 30 bis 56 Jahren - ein Mann und drei Frauen - wurden am Landesgericht St. Pölten zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten verurteilt.
- Die Entscheidungen des Schöffengerichts sind nicht rechtskräftig.
- Die Dritt- und Viertangeklagten, Frauen im Alter von 53 und 34 Jahren, erhielten jeweils ein Jahr bedingt.
- Die Beschuldigten mussten sich seit Mitte September 2020 vor Gericht verantworten.