Anfechtung der Hofburg-Wahl angekündigt
Seine Absicht, die Hofburgwahl vom 9. Oktober anzufechten, gab am Montag David Packer bekannt. Er hatte fristgerecht einen Wahlvorschlag vorgelegt, allerdings nur mit drei Unterstützungserklärungen (nötig sind 6.000) und ohne den Kostenbeitrag. Laut Bundespräsidentenwahlgesetz ist bei Nichterstattung der 3.600 Euro ein Wahlvorschlag als "nicht eingebracht" einzustufen. Dies tat die Bundeswahlbehörde.
Packer - der sich auf seiner Homepage als "Experte für Demokratie-Innovation" bezeichnet - will sich deshalb an den VfGH wenden. Aus seiner Sicht ist der betreffende Paragraf 7 Absatz 9 verfassungswidrig. Der VfGH hat allerdings 2016 seine Rechtsprechung bekräftigt, dass die gesamte Kostenbeitrags-Regelung "verfassungsrechtlich unbedenklich" ist. Packer sieht, wie er in seiner Medien übermittelten Anfechtung schreibt, seinen Fall anders gelagert.
2016 hat der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - als Zustellungsbevollmächtigter des Kandidaten Norbert Hofer - die Wahl erfolgreich angefochten. Der Verfassungsgerichtshof ordnete u.a. wegen Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung sowie der vorzeitigen Ergebnisweitergabe die Wiederholung der Stichwahl an.
Zusammenfassung
- Eine Woche nach Verlautbarung des amtlichen Endergebnisses endet heute, Montag, um Mitternacht die Frist für Wahlanfechtungen.
- Bis Montagnachmittag wurde erst ein Antrag - der sich gegen die 3.600 Euro Kostenbeitrag wendet - angekündigt, weitere Wahlanfechtungen waren nicht bekannt.
- Packer sieht, wie er in seiner Medien übermittelten Anfechtung schreibt, seinen Fall anders gelagert.