Vizekanzler Werner Kogler und Verfassungsministerin Karoline EdtstadlerAPA

Amtsgeheimnis soll 2025 fallen - Alle Infos zum Transparenzgesetz

Am Donnerstag präsentierte die Regierung das Informationsfreiheitsgesetz. Damit soll das Amtsgeheimnis ab 2025 fallen. Bund, Länder und Gemeinden müssen proaktiv relevante Informationen veröffentlichen. Davon ausgenommen sind Gemeinden bis 5.000 Einwohner.

Nach jahrelangem Ringen steht offenbar die Reform des Amtsgeheimnisses. Am Donnerstagvormittag präsentierte die Regierung in einer Pressekonferenz ihren Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Amtsgeheimnis in seiner jetzigen Form wird mit 2025 abgeschafft
  • Künftig soll es eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinde geben
  • Weiters gelten "Geheimhaltungsgründe" und es ist auf Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutz Rücksicht zu nehmen
  • "Information von allgemeinem Interesse" (z.B. Geschäftseinteilung, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter etc., neben bereits angeführten Studien, Gutachten, Verträgen, etc.) müssen proaktiv in einem Informationsregister auf www.data.gv.at ehestmöglich veröffentlicht werden
  • Allerdings sind Gemeinden unter 5.000 Einwohnern ausgenommen
  • Erfasst sind auch nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen – wobei die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt werden darf

Auch Gemeinden in der Pflicht

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte am Dienstag im Verfassungsausschuss betont, dass auch kleine Gemeinden von der Informationsfreiheit umfasst sein würden. Bis zu einer gewissen Einwohnerzahl sollen kleine Gemeinden aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands aber von der proaktiven Veröffentlichungspflicht gesetzlich ausgenommen werden, erklärte die Ministerin.

Bei der Pressekonferenz betonte Edtstadler rechtfertigend, dass die Gemeinden mit über 5.000 Bewohnern "60 Prozent der österreichischen Bevölkerung" ausmachen. Das geht sich allerdings nur aus, weil Wien allein bereits rund 20 Prozent der österreichischen Bevölkerung ausmacht.

Jede Bürgerin und jeder Bürger werde allerdings Fragen stellen und jede Gemeinde Auskunft geben können. Durch eine Legisvakanz (also ein nicht unmittelbares Inkrafttreten des Gesetzes) und durch Fortbildungen sollen sich Behörden auf die neuen Regelungen mit einer Vorlaufzeit einstellen können. Die Datenschutzbehörde soll unterstützend tätig sein.

Rafft sich Koalition zusammen?

Im türkis-grünen Gebälk hatte es zuletzt wieder lauter gekracht, war doch irrtümlich ein Entwurf der ÖVP für einen Untersuchungsausschuss öffentlich geworden, der auch gegen den eigenen Koalitionspartner gerichtet gewesen wäre. Die Grünen zeigten sich darob "erstaunt". Die geplante Präsentation des Informationsfreiheitsgesetzes dürfte also auch dazu dienen, gemeinsamen Arbeitseifer zu demonstrieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Donnerstag präsentiert die Regierung das Informationsfreiheits-Gesetz. Die wichtigsten Eckpunkte:
  • Künftig soll es eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinde geben
  • "Information von allgemeinem Interesse" (z.B. Geschäftseinteilung, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter) müssen proaktiv im Internet veröffentlicht werden
  • Allerdings sind Gemeinden unter 5.000 Einwohnern ausgenommen
  • Das gilt auch auch für nicht hoheitlich tätigen Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen
  • Weiters gelten "Geheimhaltungsgründe" und es ist auf Persönlichkeitsrechte bzw. Datenschutz Rücksicht zu nehmen