Grüne an Karner: Jeder muss Höchstgericht gehorchen
Direkter ist da schon der Asylsprecher der Grünen, Georg Bürstmayr: "Politische Verantwortung bedeutet nicht, reflexartig mit dem Finger auf andere zu zeigen. Sie besteht vielmehr in einer Grundhaltung", schickt er via Ausendung in Richtung ÖVP-Innenminister Gerhard Karner, obwohl er weder Karner noch die ÖVP erwähnt. Er vermisse im Innenministerium Fehlerkultur - "und zwar nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrzehnten".
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"Das führt nicht nur dazu, dass Mängel unerkannt bleiben und die diesbezügliche Arbeit nicht besser wird, sondern darüber hinaus auch zu unnötigen Verletzungen bei jenen, die womöglich Opfer dieser Fehler geworden sind", wird Georg Bürstmayr in der Aussendung zitiert.
Rechtswidrige Abschiebung
Worum geht es? Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat kürzlich entschieden, dass die Abschiebung der damals 12-jährigen Tina nach Georgien im Jahr 2021 rechtswidrig war. Die Abschiebung sei "unverhältnismäßig" gewesen, weil der Geburt in Österreich und der hervorragenden (auch schulischen) Integration Tinas besonderes Gewicht zukommen würden. Auch die Abschiebung der Mutter und der kleineren Schwester Tinas sei rechtswidrig gewesen, weil die Familie nicht getrennt hätte werden dürfen.
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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wollte das in der "ZiB2" aber nicht recht eingestehen. Armin Wolf fragte Karner: "Hat sich das Innenministerium schon bei Tina entschuldigt?". Auch darauf wollte der Innenminister nicht eingehen.
Dann erklärte der ÖVP-Politiker, dass die Entscheidung (des Verwaltungsgerichtshofs, Anm.) "zur Kenntnis zu nehmen" sei, nur um dann zu sagen, dass die Entscheidung auch "anders" interpretiert werden könnte. Wolf wies den Minister nochmal darauf hin, dass das Höchstgericht festgestellt habe, dass die Abschiebung nicht verpflichtend gewesen sei - es sei im Ermessen der Behörde gelegen.
Auch in Zukunft derartige Abschiebungen?
Nach einigem Hin und Her sagte Karner schließlich: "Auch in Zukunft wird es derartige Abschiebungen und Außerlandesbringungen geben, ja geben müssen". Wolf dazu: "Also ich hoffe nicht, dass sie jetzt gesagt haben, Sie werden auch in Zukunft rechtswidrige Abschiebungen durchführen". "Das habe ich nicht gesagt", konterte Karner, nur um dann zu wiederholen, dass man die Höchstgerichts-Entscheidung "so oder so" interpretieren könne.
Die Familie dürfe jedenfalls nicht nach Österreich zurückkehren, Georgien sei ein "sicheres Drittland". Sollte es neue Anträge geben, müsse die Behörde aber erneut entscheiden, gestand der Minister dann doch ein.
Es dürfe aber "nicht einmal der Eindruck entstehen, dass wir diese Entscheidung nicht akzeptieren oder einfach ignorieren. Denn das verletzt nicht nur die Opfer, sondern stellt den Rechtsstaat in Frage", kritisiert nun Bürstmayr den Koalitionspartner am Tag nach dem Interview.
Tinas Anwalt Wilfried Embacher im PULS 24 Interview.
Der Fall des in Österreich geborenen Mädchens hatte schon im Jänner 2021 für Krach in der Koalition gesorgt - damals war noch der jetzige Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) Innenminister. Die Abschiebung erfolgte unter heftigen Protesten. Tinas Fall wurde zum Symbol türkiser Migrationspolitik und löste eine Debatte über Kinderabschiebungen aus.
Die Grünen forderten die Einsetzung einer Kindeswohlkommission unter Leitung der einstigen Höchstrichterin und NEOS-Politikerin Irmgard Griss. Deren Bericht, der im Juli 2021 publik wurde, attestierte eine "unbefriedigende Lage", Kinderrechte würden nur unzureichend gewürdigt. Ein Jahr danach - im Juli 2022 - vermisste die Kommission immer noch Fortschritte.
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Zusammenfassung
- "Höchstgerichtliche Entscheidungen sind in einem demokratischen Rechtsstaat von allen zu respektieren und einzuhalten", das müsse gerade im Asylbereich selbstverständlich sein, richtet Justizministerin Zadić ihrem Ministerkollegen aus.
- Der Asylsprecher der Grünen Georg Bürstmayr meint Richtung Karner, "politische Verantwortung bedeutet nicht, reflexartig mit dem Finger auf andere zu zeigen. Sie besteht vielmehr in einer Grundhaltung", richtet er ÖVP-Innenminister Gerhard Karner aus"..
- Er vermisse im Innenministerium Fehlerkultur - "und zwar nicht erst seit gestern, sondern seit Jahrzehnten".
- Worum geht es? Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat kürzlich entschieden, dass die Abschiebung des damals 12-jährigen Mädchens namens Tina nach Georgien im Jahr 2021 rechtswidrig war.
- Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wollte das in der "ZiB2" aber nicht recht eingestehen.