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Abschiebung gestoppt: London hält aber an Ruanda-Plan fest

Der erste geplante Abschiebeflug von Großbritannien nach Ruanda mit Asylsuchenden verschiedener Nationalitäten ist in letzter Minute gerichtlich gestoppt worden.

Die Entscheidung kam, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit einer seltenen Intervention die Pläne der britischen Regierung durchkreuzt hatte. Trotz der folgenreichen Niederlage vor Gericht will die konservative britische Regierung an ihrem umstrittenen Plan festhalten.

"Wir lassen uns nicht davon abschrecken, das Richtige zu tun und die Grenzen unserer Nation zu schützen", sagte Innenministerin Priti Patel am Dienstagabend. Man arbeite bereits daran, den nächsten Flug vorzubereiten, ergänzte Patel.

"Ich bin enttäuscht, dass Klagen und Rechtsstreits in letzter Minute dafür gesorgt haben, dass der heutige Flug nicht abheben konnte", sagte die Innenministerin. Es sei sehr überraschend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sich eingeschaltet habe, nachdem britische Gerichte zuvor anders entschieden hätten.

Ruanda will an Plan festhalten

Auch Ruanda will trotz der EGMR-Entscheidung an dem Asylabkommen festhalten. "Wir lassen uns von diesen Entwicklungen nicht abschrecken", sagte Regierungssprecherin Yolande Makolo der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. "Ruanda ist nach wie vor fest entschlossen, diese Partnerschaft zu verwirklichen." Die Regierung sei bereit, die Migranten aufzunehmen und "ihnen Sicherheit und Chancen in unserem Land zu bieten".

EGMR ordnete Verbot von Abschiebung an

Der EGMR hatte zuvor angeordnet, dass einer der betroffenen Asylbewerber zunächst nicht ausgeflogen werden dürfe. Vielmehr müsse zunächst eine Frist von drei Wochen nach dem Abschluss des Rechtsweges in Großbritannien verstreichen. Stunden zuvor hatte noch der oberste Gerichtshof als letzte britische Instanz grünes Licht für das internationale umstrittene Vorhaben gegeben.

Die Zahl der für den ersten Flug eingeplanten Asylbewerber verringerte sich zuletzt von ursprünglich 37 auf sieben. Die Verfügung des Gerichts galt für einen von den Verbliebenen, einen Iraker. "Damit können die anderen sechs ähnliche Einwände erheben", sagte Clare Moseley von der Stiftung Care4Calais der Nachrichtenagentur Reuters. "Wir sind so erleichtert."

Der EGMR gehört zum Europarat und ist damit auch für Großbritannien zuständig. Das Land hatte mit einem 1998 verabschiedeten Gesetz die Europäische Menschenrechtskonvention in das britische Recht übernommen. Da die Konvention sowie der in Straßburg ansässige Gerichtshof nicht zur EU gehören, bestehen diese Verpflichtungen unabhängig vom Brexit fort.

Ruanda-Paket soll Schutzsuchende abschrecken

London hatte mit dem für den späten Dienstagabend geplanten Flug seinen umstrittene Ruanda-Pakt einläuten wollen, mit dem die konservative Regierung weitere Schutzsuchende von der Einreise ins Vereinigte Königreich abschrecken will.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Schutzsuchende, die illegal nach Großbritannien gelangt sind, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft in das ostafrikanische Land gebracht werden und dort gegen Zahlungen der britischen Regierung die Möglichkeit für einen Asylantrag erhalten. Auch wenn sie dort als Flüchtlinge anerkannt werden, soll es in keinem Fall eine Rückkehr nach Großbritannien geben.

Organisationen sehen Rechtsbruch

Die Vereinten Nationen, politische Gegner, Wohlfahrtsverbände, hochrangige Geistliche und viele andere Organisationen sehen darin einen Bruch internationalen Rechts und einen gefährlichen Präzedenzfall. Sie zeigten sich entsetzt über das Vorhaben.

Die Regierung von Premierminister Boris Johnson will mit dem Verfahren nach eigenen Angaben gegen Schleuserbanden vorgehen und unerwünschte Einreisen über den Ärmelkanal unattraktiv machen. Nach Johnsons Plänen erhält Ruanda anfangs 120 Millionen Pfund (etwa 144 Millionen Euro) für die Zusammenarbeit. Vergangenes Jahr sind mehr als 28.000 Migranten und Flüchtlinge über dem Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen.

ribbon Zusammenfassung
  • Der EGMR hatte angeordnet, dass einer der betroffenen Asylbewerber zunächst nicht ausgeflogen werden dürfe.
  • Vielmehr müsse zunächst eine Frist von drei Wochen nach dem Abschluss des Rechtsweges in Großbritannien verstreichen.
  • London hatte mit dem für den späten Dienstagabend geplanten Flug seinen umstrittene Ruanda-Pakt einläuten wollen, mit dem die konservative Regierung weitere Schutzsuchende von der Einreise ins Vereinigte Königreich abschrecken will.
  • Viele internationale Organisationen sehen darin einen Bruch internationalen Rechts und einen gefährlichen Präzedenzfall.