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Abgas-Software in Dieselwagen laut EuGH illegal

Der Europäische Gerichtshof hat Software zur Manipulation von Abgaswerten für illegal erklärt. Das Urteil kommt fünf Jahre nach der Aufdeckung des VW-Diesel-Skandals.

Fünf Jahre nach der Aufdeckung des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ein Urteil gesprochen. Die Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests ist demnach illegal. Das Urteil könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Wagen deutlich stärken.

Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.

VW-Abgasskandal 2015 aufgeflogen

Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Dieser wird in den Gerichtsakten nur mit "X" bezeichnet. Volkswagen hat jedoch bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht.

Im Kern ging es um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests läuft mit voller Stärke die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So werden im Labor Schadstoffgrenzwerte eingehalten. Im Normalbetrieb wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung, aber eben auch mehr Stickoxid.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof hat Software zur Manipulation von Abgaswerten für illegal erklärt.
  • Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht.
  • Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.
  • Das Urteil kommt fünf Jahre nach der Aufdeckung des VW-Diesel-Skandals.