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2G-Regel: Bis zu 3.600 Euro Strafe möglich

Mit Montag gilt in ganz Österreich die 2G-Regel. Strafen sind sowohl für Gäste, als auch für Betreiber vorgesehen.

Die 4. Welle sorgt österreichweit für Maßnahmen für vor allem Ungeimpfte. Während geimpfte oder genesene Menschen weiterhin Lokale oder den Friseur aufsuchen können, bleiben die Türen für den Rest geschlossen.

Neue Maßnahmen im Überblick

  • 2G in der Gastronomie, Hotellerie, Sport, Kulturbereich, etc.
  • 2G bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure)
  • 2G bei Zusammenkünften ab 25 Personen

Strafen

Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Halten sich Kunden und Gäste nicht an die 2G-Regel, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro. Ist man Betreiber und verletzt die Regeln werden bis zu 3.600 Euro fällig.

Wer hat denn 2G?

  • Genesen: Personen, deren Corona-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
  • Geimpft: "Vollimmunisierte", die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben. Als Vollimmunisierte werden Menschen eingestuft, deren Zweitstich nicht länger als neun Monate zurückliegt. Damit ändert die Regierung den Gültigkeitszeitraum, der ursprünglich bei zwölf Monate lag. Geimpfte, die sich etwa mit Johnson & Johnson impfen haben lassen, müssen bis spätestens 3. Jänner 2022 ein zweites Mal geimpft werden, empfohlen wird eine Auffrischungsimpfung aber schon nach 30 Tagen. 

 

ribbon Zusammenfassung
  • Die 4. Welle sorgt österreichweit für Maßnahmen für vor allem Ungeimpfte. Während geimpfte oder genesene Menschen weiterhin Lokale oder den Friseur aufsuchen können, bleiben die Türen für den Rest geschlossen.
  • Neue Maßnahmen im Überblick: 2G in der Gastronomie, Hotellerie, Sport, Kulturbereich, etc. - 2G bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure) - 2G bei Zusammenkünften ab 25 Personen.
  • Wer gegen die neuen Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Halten sich Kunden und Gäste nicht an die 2G-Regel, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro. Ist man Betreiber und verletzt die Regeln werden bis zu 3.600 Euro fällig.