APA/APA/dpa/Christophe Gateau

Tina Turner verlor am deutschen BGH Streit um Doppelgängerin

Sängerin Tina Turner (82) hat einen Rechtsstreit mit dem Veranstalter einer Tribute-Show um eine Doppelgängerin verloren. In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der erste Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Es ging in dem Fall um die Frage, ob Werbung für das Musical "Die Tina Turner Story" mit dem Bild einer Doppelgängerin die Mitwirkung der Sängerin selbst an der Show suggeriere.

Werbeplakate mit dem Foto des Doubles Dorothea "Coco" Fletcher hatten laut Turner aufgrund der Ähnlickeit mit dem Original den Eindruck erweckt, sie selbst würde bei "Simply The Best - Die Tina Turner Story" auf der Bühne stehen oder die Show unterstützen. Daraufhin hatte der Superstar den Veranstalter Cofo Entertainment aus Passau auf Unterlassuiert ng verklagt (Az. I ZR 2/21) - und Anfang 2020 vor dem Landgericht Köln Recht bekommen.

Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr. Es gewichtete in seiner Entscheidung die Kunstfreiheit höher als das Recht am eigenen Bild und eigenen Namen - was nun vom BGH in Karlsruhe bestätigt wurde.

ribbon Zusammenfassung
  • In diesem Fall überwiege die Kunstfreiheit das Persönlichkeitsrecht, entschied der erste Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
  • Es ging in dem Fall um die Frage, ob Werbung für das Musical "Die Tina Turner Story" mit dem Bild einer Doppelgängerin die Mitwirkung der Sängerin selbst an der Show suggeriere.
  • Das Oberlandesgericht Köln kassierte das Urteil allerdings noch im selben Jahr.